Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Hilfe tut Not: Pandemieregeln für Kurzarbeitergeld müssen verlängert und erweitert werden!

(München) - Die Omikron-Welle bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu. Die Maßnahmen zur Einschränkungen der Pandemie treffen vor allem auch die Unternehmer mit ihren Betrieben, die auf Kunden/Gäste angewiesen sind. Unter anderem die Reisebranche ist stark gebeutelt. Dies wirkt sich auch auf Gastronomie und Hotellerie aus. Diese Wirtschaftsbereiche sind noch sehr stark eingeschränkt und auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes angewiesen. Anpassung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie eine 100%-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind daher dringend notwendig. Ein Ende der jetzigen Kurzarbeitsregelungen würde das Wegfallen vieler Arbeitsplätze bedeuten. Es soll zwar zeitnah über eine Weiterführung des Kurzarbeitergeldes entschieden werden und ein Vorschlag bei dem kommenden Bund-Länder-Treffen am 16. Februar vorgelegt werden, doch ist dieses Prozedere für die Unternehmen untragbar, da es keinerlei Planungssicherheit gibt.

Die Präsidenten und Vorsitzenden der unten genannten Verbände warnen eindringlich: "Wir brauchen dringend die Weiterführung und Ausbau der Hilfsprogramme, um die Unternehmen sicher durch diese Krise zu bringen. Falls das nicht geschieht, wäre das verheerend. Es muss jetzt entschieden werden - für die Unternehmen und die Sicherung der Arbeitsplätze!"

Ein Rückfall auf verminderte Leistungssätze würde zu einer massiven Abwanderungswelle in Branchen, wie beispielsweise der Gastronomie, die bereits jetzt mit einem enormen Personalmangel zu kämpfen hat, führen. Viele Arbeitnehmer haben Probleme ihren Lebensunterhalt mit diesen reduzierten Leistungssätzen zu bestreiten. In der jetzigen Situation die Kurzarbeit bis zum 31. März zu begrenzen, würde der Reisebranche, der Gastronomie, der Hotellerie und vielen anderen Branchen nicht nur die Planungssicherheit nehmen, sondern auch das Überleben massiv erschweren. Auch sollte ein sinnvolles Weiterbilden während der Kurzarbeit möglich sein. Sozialversicherungsbeiträge sollten dringend bei pandemiebedingter Kurzarbeit mit einer 100%igen Erstattung beibehalten werden. Eine geplante Reduzierung auf 50 Prozent würde zu einer Entlassungswelle führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. (BDS) Stefan Julinek, Referent Politik und Kommunikation Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

(sf)

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