Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Hoppe: Ärztestreik ist nur verschoben

(Berlin) - „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Den Ärzten wird man dauerhaft nicht das Recht nehmen können, für humane Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern auch streiken zu dürfen“, kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das am Abend des 12. Dezember ergangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zu den für die am 13. Dezember geplanten Streiks an kommunalen Krankenhäusern. Das Gericht untersagte dem Marburger Bund, seine Mitglieder in den Kliniken der Stadt Köln zu Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen am 13. Dezember 2005 aufzurufen.

„Knebelverträge, unbezahlte Überstunden und Dauereinsätze von 24 Stunden und mehr – niemand kann es den Ärztinnen und Ärzten verdenken, wenn sie laut und vernehmlich die ihnen zustehenden Rechte einfordern“, sagte Hoppe. Seit Jahren schon werde die Versorgung an den Krankenhäusern zu einem großen Teil nur durch unbezahlte Überstunden aufrecht erhalten. „Ohne das zusätzliche, nicht bezahlte Engagement der Ärzte wäre die Versorgung in den Krankenhäusern schon längst zusammengebrochen“, so Hoppe. Die Ärzte forderten nichts weiter als vernünftige Arbeitszeiten und eine angemessene, leistungsgerechte Vergütung. Die jetzt erhobenen Gehaltsforderungen seien mehr als berechtigt: "Die Ärzte wollen lediglich Verluste ausgleichen, die ihnen die Politik und die Krankenhäuser in den letzten Jahren zugemutet haben", betonte der Ärztepräsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Alexander Dückers, Pressesprecher Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

(tr)

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