Hoppe begrüßt Arztvorbehalt im Gendiagnostikgesetz / Kritik an der Beschränkung auf genetische Untersuchungen im Gesetzentwurf
(Berlin) - Die Bundesärztekammer begrüßt, dass mit dem geplanten Gendiagnostikgesetz ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Anwendung genetischer Untersuchungen geschaffen wird. Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass in dem Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen festgeschrieben wird, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich der Expertenanhörung zum Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz. Das Gesetz stelle klar, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden dürfe.
Deshalb sei es richtig, genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers oder eines Versicherungsunternehmens grundsätzlich zu verbieten.
Weitere wichtige Forderungen der Ärzteschaft wie die Verankerung eines Rechtes auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen sind in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Problematisch ist aus der Sicht der Ärzteschaft allerdings, dass die Reichweite des Gesetzes auf die Methode der genetischen Diagnostik beschränkt bleibt. So sind nicht-genetische Tests vom Regelungsbereich des Gesetzes ausgenommen, obwohl beispielsweise die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Infektion durchaus prognostischen Charakter hat.
Auch die Familienanamnese und Untersuchungsergebnisse bildgebender Verfahren sowie biochemischer und elektrophysiologischer Methoden haben häufig einen prädiktiven Gehalt und sind von vergleichbarer Tragweite für die betroffenen Patienten wie gendiagnostisch erhobene Befunde. Wir sehen in der Begrenzung auf die genetische Diagnostik eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung anderer Untersuchungsmethoden. Hier bedarf das Gesetz einer Ergänzung, forderte Hoppe.
Auf Unverständnis und Kritik stoßen in der Ärzteschaft auch die weit in das ärztliche Berufsrecht reichenden Regelungen zur Qualitätssicherung, zur Prüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung sowie zur Feststellung des allgemein anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik. Besorgniserregend ist insbesondere, dass einige Aufgabenzuordnungen der geplanten Gendiagnostik-Kommission des Robert-Koch-Instituts nicht nur weit in den ärztlichen Verantwortungsbereich hineinreichen, sondern auch die gemäß Art.
74 Nr. 19 Grundgesetz den Ländern übertragene Kompetenz für Regelungen zu ärztlichen Berufsausübung betreffen.
Nach den Heilberufsgesetzen der Länder obliegt die Festlegung der Anforderungen an die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte zur genetischen Beratung den Landesärztekammern. Bei der Umsetzung der Richtlinienkompetenz sind diese landesrechtliche Kompetenz sowie die auf ihrer Grundlage geschaffenen weiterbildungsrechtlichen Regelungen zwingend zu berücksichtigen. Der Referentenentwurf zum Gendiagnostikgesetz setzt sich teilweise über diese differenzierte Aufgabenzuweisung hinweg. Damit wird das bewährte Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung nachhaltig gefährdet. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung in der ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da hier die fachliche Kompetenz und die gesundheitspolitische Verantwortung der Ärzteschaft zusammengeführt werden, sagte Hoppe.
Ebenfalls mit Sorge betrachtet die Ärzteschaft, dass das Gendiagnostikgesetz im Hinblick auf die vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen nur einen begrenzten Bereich regelt, während für die nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen weiterhin keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen sind. Da gerade die nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen, insbesondere im späten Stadium einer Schwangerschaft, zu erheblichen Konfliktsituationen und einem entsprechend großen Bedarf für eine ausführliche Aufklärung und Beratung einer Schwangeren führen können, ist eine konsequente Regelung der Gesamtproblematik daher dringend geboten. Insofern unterstützt die Bundesärztekammer den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Die "Vorläufige Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" (28.07.2008) kann auf den Internetseiten der Bundesärztekammer abgerufen werden: HTML-Version: http://www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6597 PDF-Version: http://www.baek.de/downloads/StellRefEGenDG20080728.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
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