Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Hoppe: Tabak weiter verteuern

(Berlin) – „Wenn durch die Verteuerung von Tabakprodukten deutlich weniger Jugendliche zum Rauchen verführt werden, kann man das nur als gesundheitspolitischen Erfolg werten. Deshalb darf die geplante dritte Stufe der Tabaksteuererhöhung nicht an kurzsichtigen haushaltspolitischen Überlegungen scheitern“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, anlässlich des am 18. Mai vorgelegten Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung. Die positiven Effekte der Tabaksteuererhöhung würden sich aber über kurz oder lang in Rauch auflösen, wenn nicht gleichzeitig weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums ergriffen würden. „Wir brauchen ein Tabakwerbeverbot, das diesen Namen auch verdient. Wir brauchen einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und an Arbeitsplätzen. Und wir brauchen breit angelegte Maßnahmen zur Aufklärung über die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens, durch die vor allem Jugendliche erreicht werden können“, forderte Hoppe.

"Aufklärungskampagnen laufen aber weitgehend ins Leere, wenn die Eltern zu Hause ein schlechtes Vorbild abgeben und in Gegenwart ihrer Kinder rauchen." Zuallererst seien daher Eltern gefordert, ihren Kindern zu vermitteln, dass Rauchen potenziell tödlich ist. Nur dann könnten auch staatliche Maßnahmen wirklich greifen. „Leider ist immer noch zu beobachten, dass Eltern selbst im Auto in Gegenwart ihrer Kinder rauchen. Das grenzt schon an mutwilliger Körperverletzung“, kritisierte Hoppe.

Auch der 108. Deutsche Ärztetag hat sich jüngst für eine Stärkung des Nichtraucherschutzes ausgesprochen. Er forderte alle ärztlichen Körperschaften, Verbände und Vereinigungen auf, ihre Veranstaltungen rauchfrei zu gestalten. In Krankenhäusern sollte künftig nicht mehr geraucht werden. Ärzte sollen insbesondere Schwangere und junge Eltern zur Aufgabe des Tabakkonsums motivieren. Der Ärztetag setzte sich zudem für die konsequente Umsetzung der Vereinbarungen des Internationalen Rahmenabkommens der WHO zur Tabakkontrolle in deutsches Recht ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: 030/4004560, Telefax: 030/

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