Hoyer: Bericht des Bundesrechnungshofes wirft Schlaglicht auf Reformbedarf in der ambulanten Versorgung
(Berlin) - Ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt, dass sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trotz Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro seit 2019 die Wartezeiten auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern im Gegenteil sogar verlängert haben. Das kommentiert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:
„In dieser Woche wurde es quasi amtlich: Erst bestätigt das Bundesgesundheitsministerium Anfang der Woche auf Anfrage, dass Versicherte inzwischen noch länger auf Facharzttermine warten müssen. Und gestern belegt der Bundesrechnungshof, dass das im Jahr 2019 in Kraft getretene Terminservicegesetz (TSVG) komplett ins Leere gelaufen ist und keinerlei Versorgungseffekte hatte. Für die medizinische Versorgung der GKV-Versicherten hat das Gesetz keine wahrnehmbare Wirkung, aber es hat für die Beitragszahlenden Extra-Ausgaben von fast drei Milliarden Euro verursacht.
Das wirft ein Schlaglicht auf den Reformbedarf und die Ineffizienz in der ambulanten Versorgung. Die Dringlichkeit der Einführung einer verbindlichen Primärversorgung mit klar definierten Versorgungsaufgaben wird überdeutlich. Und es wird auch klar, dass sich eine zeitnahe Terminvergabe nicht durch zusätzliches Geld erreichen lässt, sondern vor allem durch eine bessere Koordination und die Einbindung interprofessioneller Teams.“
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband, Kai Behrens, Pressesprecher(in), Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Telefon: 030 34646-0
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