IG Metall weist Arbeitgeberkritik am Antidiskriminierungsgesetz zurück
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die massive Kritik der Arbeitgeber an dem Gesetzentwurf des Antidiskriminierungsgesetzes als unerträglich zurückgewiesen. "Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sollte selbstverständlich sein. Ich warne die Arbeitgeber davor, es auf eine Missachtung EU-rechtlicher Vorgaben anzulegen", sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am 21. Januar in Frankfurt. Rölke forderte die Arbeitgeberverbände auf, ihren Widerstand gegen die Umsetzung aufzugeben und sich für das Antidiskriminierungsgesetz einzusetzen: "Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten."
Den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, bezeichnete Rölke als "Schritt in die richtige Richtung". Gleichzeitig werde sich die IG Metall im parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs einsetzen. So fehlen im Gesetzentwurf Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Arbeitgeber keine vorbeugenden Maßnahmen gegen Diskriminierung ergreift. Dies wäre gerade für Frauen wichtig, die nach wie vor in der Arbeitswelt benachteiligt sind.
Rölke begrüßte ausdrücklich, dass auch behinderte Menschen in den zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes aufgenommen wurden. Sie forderte jedoch Konkretisierungen bei den sachlichen Gründen für Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot. Rölke wörtlich: "Man möge mir bitte die Gefahren erklären, die von einem behinderten Menschen ausgehen. Da ist dem zuständigen Ministerium offensichtlich die Phantasie durchgegangen."
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM)
Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt
Telefon: 069/6693-0, Telefax: 069/6693-2843
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