Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

In der Schwangerschaft Vorkehrungen vor der Reise treffen / Wer tritt bei vorzeitiger Geburt ein?

(Henstedt-Ulzburg) - Grundsätzlich sollten alle Urlaubsreisenden eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Für Schwangere allerdings, ist bei einem Standard-Angebot Vorsicht geboten. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. BdV-Geschäftführerin Lilo Blunck erklärt: „Die Versicherungsbedingungen regeln sehr unterschiedlich, welche Behandlungskosten für eine Schwangere übernommen werden, wenn es zu einer Früh- oder Fehlgeburt auf Reisen kommt. Die meisten Gesellschaften zahlen lediglich bei akut auftretenden Komplikationen. Auch bei den Behandlungskosten für ein neugeborenes Kind gibt es Versicherer, die für die neuen Erdenbürger keine Kosten übernehmen." Der BdV empfiehlt werdenden Müttern dringend, sich vor Reiseantritt von der Versicherung schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie die Kosten im Falle eines Falles übernimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(sk)

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