Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

Informationsveranstaltung von BDB und BÖB zum Abfallübereinkommen CDNI / Umsetzung des CDNI kommt gut voran, es besteht aber noch Handlungsbedarf!

(Duisburg) - Mehr als 80 Teilnehmer waren der Einladung des Bundesverbands der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. und des Bundesverbands Öffentlicher Binnenhäfen e.V. zu ihrer gemeinsamen Informationsveranstaltung über das "Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt" (CDNI) am 18. August 2010 nach Duisburg auf das "Schulschiff RHEIN" gefolgt. Dabei wurde deutlich, dass die vollständige Umsetzung des CDNI in Deutschland noch einige ergänzende Maßnahmen durch das Bundesverkehrsministerium, die Bundesländer und die Markt Beteiligten erforderlich macht. Eine marktweite Kenntnis über die durch das CDNI begründeten Rechte und Pflichten ist derzeit noch nicht vorhanden. Zudem sind noch weitere nationale Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Obwohl das CDNI bereits zum 1. November 2009 in Kraft getreten ist, wird es in der zweiten Jahreshälfte 2010 noch zu zwei Ausführungsverordnungen und einer Änderung des Ausführungsgesetzes kommen. Der 1. Januar 2011 ist dann der Stichtag, zu dem die letzten der jüngst gefassten Beschlüsse der Vertragsstaaten des CDNI in dessen Teil A mit den neuen Regelungen für Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung wirksam werden. Für die Fahrgastschifffahrt, die in Teil C des CDNI behandelt wird, werden notwendige Übergangsregelungen rückwirkend in Kraft gesetzt.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf Teil B des CDNI, das den Umgang mit Abfällen aus dem Ladungsbereich betrifft. Winfried Kliche aus dem für den Umweltschutz in der Binnenschifffahrt zuständigen Fachreferat im Bundesverkehrsministerium stellte klar, dass die Bestimmungen für diesen Teil des Übereinkommens seit dem Tag des Inkrafttretens gelten. Übergangsregelungen für infrastrukturelle Maßnahmen gelten für 5 Jahre, also bis zum 31. Oktober 2014. Kliche appellierte an die Verpflichteten, nicht bis zu diesem Tag zu warten, denn die damit verbundenen betrieblich-organisatorischen Verpflichtungen gelten schon heute.

Jens Hohls, Geschäftsführer der Hafen Braunschweig GmbH, führte für sein Unternehmen exemplarisch aus, dass bei einer detaillierten Auseinandersetzung mit den neuen Bestimmungen die meisten der offenen Fragen lösbar waren. Er betonte, dass für die Umschlagbetriebe die Umsetzung der CDNI unvermeidbar mit Mehrkosten verbunden ist. Hohls zeigte auf, dass es wichtig ist, bereits bei Abschluss eines Vertrags über die Durchführung eines Transports den gewünschten Entladestandard festzulegen, der nach dem Entladen eines Schiffes wieder herzustellen ist. Wenn dies gelingt, werden Abfall vermieden und Kosten gespart.

Die Beantwortung weiterer offener Fragen - beispielsweise in Bezug auf die Geltungsbereiche des CDNI und die Zuständigkeiten von Behörden - erfordert noch erhebliche Anstrengungen.
So konnte unter anderem Winfried Kliche die Sorge des Schifffahrtsgewerbes vor einer Bebußung der Schiffsführer bei Verweigerung der Entladebescheinigung durch die Annahmestelle nicht vollständig ausräumen. Zwar stellte er klar, dass bei entsprechendem Nachweis lediglich die verweigernde Annahmestelle Sanktionen zu erwarten habe. Die Frage nach einem tauglichen Nachweis blieb jedoch ungeklärt.

Abschließend mahnte der Moderator der Veranstaltung, BDB-Geschäftsführer Jörg Rusche, an, Augenmaß bei der Umsetzung des CDNI walten zu lassen. Wichtig sei es, den Beteiligten Raum zu geben, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Nur eine breite Akzeptanz des CDNI führe zu dem Ziel, das umweltfreundliche Image der Binnenschifffahrt weiter zu festigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Pressestelle Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg Telefon: (0203) 80006-50, Telefax: (0203) 80006-21

(mk)

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