Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Ingenieure verteidigen Energieeinsparverordnung

(München) - Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau tritt der von Stromwirtschaft und Fertigbauindustrie geäußerten Kritik am Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung entgegen. Kammerpräsident Prof. Karl Kling erklärte am 12. Januar, das Klimaschutzziel der Bundesregierung sei nur durch die konsequente Anhebung des baulichen und anlagetechnischen Anforderungsniveaus und unter Nutzung des Expertenwissens Beratender Ingenieure zu erreichen.

Bedenken, dass die Umsetzung der Energieeinsparverordnung keinen Anreiz für technischen Fortschritt schaffe, teilt die Bayerische Ingenieurekammer nicht. Im Gegensatz zur derzeit gültigen Wärmeschutzverordnung wird nach der Energieeinsparverordnung die eingesetzte Anlagentechnik und der für die Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung erforderliche Energieaufwand neben der Wärmedämmung des Gebäudes in die Ermittlung des Jahres-Heizenergiebedarfs einbezogen. Bauherren und Eigentümer sind somit zukünftig in Ihrer Entscheidung frei, die mit der Vorgabe des zulässigen Jahres-Heizenergiebedarfs angestrebte Energiebedarfsminimierung durch beliebige Kombinationen von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zu erreichen.

Diese Wahlmöglichkeit führt zu einem Wettbewerb zwischen der Anlagentechnik und der Ausführung der Gebäudehülle, der verfügbaren und neuen Anlagentechnik (traditionelle Systeme unterschiedlicher Effizienz, Wärmepumpen bzw. solare Systeme) sowie den herkömmlichen Energieträgern Gas, Öl, Strom und den regenerativen Energien.

Nach Ansicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erweitern die in der Energieeinsparverordnung vorgesehenen Berechnungsverfahren die Gestaltungsfreiräume für Beratende Ingenieure und Architekten bei der energietechnischen Planung von Gebäuden. Bei einer frühzeitigen Beteiligung der Fachplaner können auch die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung kostengünstig umgesetzt werden. Der für Neubauten vorgeschriebene Energiebedarfsausweis sorgt angesichts steigender Energiepreise für Transparenz bei der energietechnischen Qualität und ist ein wichtiges Kriterium bei Kauf oder Vermietung.

Derzeit verursacht in Deutschland allein die Beheizung von Gebäuden rund ein Drittel des Primärenergieverbrauchs. Es ist daher nach Überzeugung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau richtig, die Niedrigenergiebauweise für Neu- und Anbauten bindend vorzuschreiben. Durch optimale Bau- und Anlagentechnik lässt sich gegenwärtig bei einem Niedrigenergiehaus der Energiebedarf je nach Gebäudeform auf 30 bis 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr senken. Der Energiebedarf liegt dann mehr als 30 Prozent unter dem Limit der noch geltenden Wärmeschutzverordnung.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt Bauherren und Immobilienkäufer bei der Suche nach qualifizierten Experten durch ihre im Internet unter www.bayika.de abrufbare Liste der Beratenden Ingenieure und Energieberater.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Pressestelle Dr. Jörg Meyer-Hesseln Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/41943422 Telefax: 089/41943420

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