Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Inhaltliche Entscheidung zum TKG könnte bereits am 26. April fallen / Ausgewogenes Gesetz steht auf der Kippe

(Berlin) - In diesen Tagen legt der Vermittlungsausschuss Hand an zentrale Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Die im Rahmen des Vermittlungssausschusses eingesetzte Arbeitsgruppe wird möglicherweise schon am 26. April über das neue Telekommunikationsgesetz abstimmen und damit die Stellschrauben festziehen, die für die zukünftige Innovationsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Deutschland entscheidend sind.

Jetzt kommt es darauf an, dass die zuletzt zum Teil einseitig auf das marktbeherrschende Unternehmen ausgerichteten Änderungen des Bundesrates bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses wieder korrigiert werden. Der Gesetzgeber muss - den Gesamtmarkt im Blick - ein ordnungspolitisch ausgewogenes Gesetz schaffen.

Im Vertrauen auf einen ausgeglichenen Kompromiss und den Bestand der getätigten Investitionen von vielen Mrd. Euro in Mobil- und Festnetztechnologien sind in den einzelnen Bundesländern in den letzten Jahren mehrere Zehntausende von Arbeitsplätzen entstanden. „Wenn gerade Hessen von zentralen wettbewerbsfreundlichen Positionen abrückt, die es selbst zuvor als Vorreiter in der Länderkammer eingefordert hatte, und in letzter Sekunde vernünftige fachliche Kompromisse mit einem Federstrich hinwegwischt, so verunsichert das genau die Unternehmen, die hier auf eine klare und verlässliche Wirtschaftspolitik vertraut haben,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Streitpunkte in den Beratungen und bei der Positionierung der politischen Akteure ist insbesondere die Verpflichtung des marktbeherrschenden Unternehmens zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorleistungen. Würde hierauf verzichtet, käme das Gesetz in eine nicht mehr hinnehmbare Schieflage. Die Erfahrung mit dem schnellen Internetzugang per DSL hat gezeigt, dass neue Monopolmärkte entstehen, wenn nicht wenigstens die wesentlichen Vorprodukte, die für innovative Angebote an die Endkunden erforderlich sind, seitens des marktbeherrschenden Unternehmens bereit gestellt werden.

Für die Wettbewerber sind zudem schnelle Entscheidungen der Regulierungsbehörde von größter Bedeutung. Antragsrechte der Wettbewerber sind daher unverzichtbar, sollen die ausdrücklich in das Gesetz aufgenommenen Fristen zur zukünftigen Bindung der RegTP nicht von vornherein leer laufen.

Die politische Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit deutscher Politik steht einmal mehr auf dem Prüfstand. Obwohl die Fachebene der Länder insbesondere auf Betreiben von Hessen in den letzten Monaten einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Marktteilnehmer gefunden hat, wird auf politischer Ebene nun versucht, einen Kurswechsel zu erzwingen, der einseitig die Interessen des Marktführers berücksichtigt.

„Keinesfalls darf aufgrund sachfremder Erwägungen - wie der Drohung mit landesweitem Arbeitsplatzabbau - die bis zuletzt vorhandene ordnungspolitische Orientierung zugunsten einer ausgewogenen Wettbewerbspolitik aufgegeben werden. So läuft die deutsche Politik ein weiteres Mal Gefahr, gerade in den Augen ausländischer Investoren in zentralen Wirtschaftsbereichen mit dem Anspruch auf wirtschaftspolitische Führungskompetenz zu scheitern,“ so Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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