Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Jährlich 20.000 Schadensfälle in der Weihnachts- und Adventszeit / Kostenlose Broschüre anfordern / Zahlen die Versicherungen, wenn der Tannenbaum brennt?

(Henstedt-Ulzburg) - Nur eine kleine Unachtsamkeit und aus einem schönen Adventstag kann ein schlimmer Tag werden. Wie schnell ist eine Kerze umgefallen. Wie schnell hat eine Gardine Feuer gefangen. Jedes Jahr registrieren die Versicherungsunternehmen in den Wochen vor und während Weihnachten mehr als 20.000 Schadensfälle. Damit es nicht dazu kommt, gibt der Bund der Versicherten (BdV) ein paar Tipps, dass die Weihnachtszeit eine schöne Zeit wird.

Aufmerksamkeit ist der erste Schritt zur Sicherheit. In der dunklen Jahreszeit und während der Weihnachtstage kommt es regelmäßig zu Feuerschäden. Meistens sind unbeaufsichtigte Kerzen oder nicht sorgfältig gelöschte Kamine im Spiel. Mancher Schaden könnte jedoch vermieden werden.

Zu den Sicherheitsvorkehrungen für Weihnachten gehört:

- Weihnachtsbaumkerzen wechseln, bevor sie zu kurz werden und Äste in Brand stecken können. Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Stellen Sie zum Löschen einen Feuerlöscher, einen Eimer Sand oder Wasser bereit.
- Offenes Feuer in Kaminen immer sorgfältig löschen. Sollte durch wieder aufflammende Glut ein Brandschaden entstehen, könnte Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und die Versicherung müsste nicht zahlen.
- Entsteht trotz aller Achtsamkeit dennoch ein Schaden, müssen die Polizei, die Feuerwehr und auch die Versicherungsgesellschaft unverzüglich benachrichtigt werden.

Übrigens: Wenn Kranz oder Baum brennen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, sofern keine grobe Fahrlässigkeit zu dem Malheur geführt hat. Achten Sie während der Adventszeit besonders darauf, dass Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sonst kann es sein, dass Sie auch noch Ihre Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen.

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Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(sk)

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