Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Jagen Sie Ihr Geld auch durch den Schornstein? Schluss damit: Machen Sie Ihr Haus luftdicht!

(Berlin) - Neu errichtete Gebäude müssen eine sogenannte luftdichte Gebäudehülle haben, das fordern die seit diesem Jahr gültige Energieeinsparverordnung sowie die neue DIN 41 08 Teil 7. Dabei versteht man unter der Gebäudehülle sämtliche Wand- und Dachflächen des Hauses. Um Luftdichtheit zu erreichen, muss die Gebäudehülle insbesondere im Bereich der Übergänge und Anschlüsse wie z. B. Fenster und Fassade, Außenwand und Dachanschluss, Dachfläche und Fensterfläche mit größter Sorgfalt ausgeführt werden. Hier sind dringend Fachleute gefragt, wie der Deutsche Stuckgewerbebund im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes empfiehlt.

Als luftdicht gelten z. B. Außenwände mit einem beidseitigen Putz. Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, so ist hier eine winddichte Folie oder reißfeste Pappe mit einzubauen. Die Luft- und Winddichtheit der Außenhülle sollte nach Fertigstellung überprüft werden, was beispielsweise für ein Einfamilienhaus rund 2-3 Stunden in Anspruch nimmt. Die Überprüfung kann z. B. mit Hilfe eines Ventilators erfolgen, der im Hausinnern für Unterdruck sorgt. Durch Leckagen strömt dann Außenluft in das Haus hinein. Werden auf diesem Wege Leckagen festgestellt, so sind diese abzudichten. Auch hier gilt: Die Überprüfung sollte nur ein Fachmann durchführen, weil die Luftdichtheit eines Gebäudes von zentraler Bedeutung für die Wärmedämmung ist.

Würde man z. B. bei einer Dämmfläche von 1 qm und einer Dämmschicht von 14 cm Dicke eine Fuge von 1 mm Breite in der inneren Verkleidung einbauen, so würde durch diese Fuge 4,8 mal mehr Wärme verloren gehen als über die gesamte Dämmfläche. Dies hätte zur Folge, dass die errechnete Dämmschichtdicke nicht mehr ausreicht. Jede Wärmedämmung, die neu eingebaut oder saniert wird, muss über eine funktionierende Luftdichtung verfügen. Tut sie es nicht, geht das Geld dafür - im wahrsten Sinne des Wortes - durch den Schornstein. Die Baugewerbe-Innungen raten deshalb jedem sanierwilligen Bauherren, nur qualifizierte Fachbetriebe mit Dämmmaßnahmen zu beauftragen. Interessenten können Namen und Anschriften von lnnungsmitgliedsbetrieben, die auf Dämmung spezialisiert sind, kostenlos bei den baugewerblichen Innungen, den Stuckateurinnungen oder den Kreishandwerkerschaften ihrer Region erfragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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