Jetzt Zulagen beantragen
(Henstedt-Ulzburg) - Bauherren dürfen sich freuen: Jetzt können sie Riester-Verträge auch für Immobilien einplanen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Wichtig für alle Riester-Sparer: Zulagen bis Ende des Jahres beantragen. Die gibt es nur für zwei Jahre rückwirkend. Sonst verfallen sie."
Wer sichergehen will, kann einen Dauerzulagenantrag stellen. So werden die Zulagen automatisch jedes Jahr gutgeschrieben. Aber Achtung: Änderungen, etwa die Geburt eines Kindes oder Einkommenszuwächse, müssen jeweils gesondert gemeldet werden.
Ob Kauf oder Neubau - Bauherren wie Immobilienkäufer können ihre Riester-Verträge fördernd einsetzen. Dazu gibt es drei Wege: Es werden neuerdings Bausparverträge gefördert, zweitens können sie Darlehensverträge vereinbaren, bei denen Zulagen und Sparbeiträge zur Tilgung verwendet werden und drittens können sie auch eine bereits laufende Riester-Police für die Finanzierung einsetzen.
In der dritten Variante ist neu: Das gesamte Guthaben kann ausnahmslos für die Tilgung eines Baukredites genutzt werden. Für die Jahre 2008 und 2009 gilt das jedoch nur, wenn mindestens 10.000 Euro entnommen werden.
Das alles trifft aber nur auf selbstgenutzte Immobilien zu, die nach 2007 in Deutschland erworben oder gebaut worden sind. Der Riester-Sparer muss zudem seinen Hauptwohnsitz in dieser Immobilie haben.
Lilo Blunck: "Interessenten sollten nicht übersehen, dass bei dieser Förderung der Fiskus mitspielt: Im Rentenalter werden die für die Immobilienfinanzierung verwendeten Beiträge und Zulagen besteuert."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Jennefer Fricke, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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