Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Jugendämter müssen einen ganzheitlichen Politikansatz verfolgen

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), die bisher starre Organisationsstruktur der Jugendämter zu lockern und den Städten und Gemeinden zu ermöglichen, eine stärker integrierte Jugend- und Familienpolitik betreiben zu können.

Bisher wird die Organisationsform der Jugendämter bis ins Detail durch bundesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben. „Wir wollen mehr Eigenverantwortung und umfassende Gestaltungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Jugend- und Familienpolitik“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landberg, am 4. Dezember in Berlin. Mit der neuen Regelung folgten die Innenminister der Länder einem Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Ausgangspunkt der Initiative des DStGB für eine bundesgesetzliche Änderung sind die starren Vorschriften, die es den Kommunen nur schwer ermöglichen, Jugendhilfeaufgaben im Wege eines ganzheitlichen Ansatzes mit anderen nahestehenden Politikbereichen wie z.B. der kommunalen Familien-, Sozial- und Beschäftigungspolitik zu erörtern und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Gerade die Erfassung und Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in ihrer Gesamtheit entspricht aber dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Durch eine Ermächtigung, landesrechtlich abweichende Bestimmungen zu treffen, könnte den Jugendämtern die Möglichkeit geben werden, dem für Jugendhilfefragen zuständigen Ausschuss auch andere, mit der Kinder- und Jugendhilfepolitik zusammenhängenden Politikfelder, wie z.B. die Jugendarbeitslosigkeit, zu übertragen. „Dieser ganzheitliche Ansatz, etwa die Kombination eines Jugendhilfe- und Sozialausschusses hat sich bereits im Rahmen eines Modellprojektes in Nordrhein-Westfalen bewährt“, sagte Dr. Landsberg.

Gleichzeitig könnte durch Landesrecht die Möglichkeit für die Jugendämter eröffnet werden, im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle eine den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen entsprechende Organisationsform der kommunalen Verwaltung zu wählen.

Nachdem das Kinder- und Jugendhilferecht seit 10 Jahren in Kraft und damit auf dem Prüfstand der Praxis ist, ist es erforderlich, dass vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und der Verwaltungsmodernisierung eine kritische Überprüfung und eine Novellierung durchgeführt wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert zu handeln, und den Beschluss der Innenminister umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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