Justizskandal in Schleswig-Holstein: Ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter wird aufgrund eines Formfehlers freigelassen / Deutsche Kinderhilfe fordert längst überfällige Reform
(Berlin) - Der Sexualstraftäter aus Schleswig-Holstein, der seine kleine Stieftochter schwer sexuell missbraucht hat, ist seit gestern (21. Oktober 2008) nach fünf Jahren Haft auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof hat eine im März vom Kieler Landgericht ausgesprochene Sicherungsverwahrung aus formalen Gründen aufgehoben: Wegen der Erkrankung eines Sachverständigen waren einzuhaltende Fristen verstrichen. Dem Mann wird allerdings von zwei Gutachtern ausdrücklich Gefährlichkeit bescheinigt! Der Justizminister Uwe Döring signalisierte, dass der entlassene Sexualstraftäter unter Beobachtung bleiben wird, eine Rundumüberwachung sei jedoch aus personellen Gründen nicht möglich.
Dieser Fall ist skandalös und ist symptomatisch für unser Justizsystem. Es reicht offensichtlich nicht aus, dass bereits zu viele Kinder Opfer von Fehlprognosen über eine angeblich nicht mehr bestehende Gefährlichkeit und den unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen über Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht geworden sind. Nun werden Verbrecher, die von Gutachtern eindeutig als gefährlich eingestuft werden, wegen einer Fristverletzung freigelassen! Wo bleibt der Sinn für Gerechtigkeit in unserem Land?
Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe eine Reform der Bestimmungen hinsichtlich der Sicherungsverwahrung, die folgendem Grundsatz genügt:
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme, die angeordnet werden muss, wenn der Täter als gefährlich gilt. Entscheidend ist die Feststellung der Gefährlichkeit und nicht die Tatsache, wann die Gutachten dem Gericht vorgetragen werden. Wenn diese von kompetenten Gutachtern nach klaren Richtlinien festgestellt wird, darf es nicht darauf ankommen, ob etwaige Fristen oder richterliche Verfügungen in früherer Zeit versäumt wurden.
Entscheidend ist der Schutz der Gesellschaft insbesondere deren schwächster Mitglieder vor der Gefahr, die von gefährlichen Tätern ausgeht. Um dies zu erreichen ist der Gesetzgeber umgehend gefordert, die Regelungen vollkommen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen ist. Will die Politik wirklich ein weiteres vermeidbares Opfer dieser Reformunfähigkeit in Kauf nehmen?, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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