Justizskandal in Schwerin
(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe missbilligt die Entscheidung der Schweriner Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter des Jugendamts im Fall Lea-Sophie einzustellen.
Nachdem die Eltern von Lea-Sophie gestern wegen Mordes an ihrer Tochter zu 11 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden sind, hat die Schweriner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter des Jugendamts nun eingestellt. Dies ist für uns unverständlich, zumal der Bericht des zeitweiligen Ausschusses zur Aufklärung des Todes von Lea-Sophie bereits im März in trauriger Klarheit das Ergebnis vorgelegt hatte, dass der qualvolle Tod Lea-Sophies vermeidbar gewesen wäre und dass in diesem Fall erhebliche, zum Teil eklatante Mängel in der Bearbeitung durch das Jugendamt vorlagen.
Es ist gängiger Erfahrungsstandard bei erfahrenen Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei, sich bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung immer alle Geschwisterkinder der betreffenden Familie in Augenschein zu nehmen, so Rainer Becker, Vorsitzender des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Kinderhilfe. Darüber hinaus haben für gewöhnlich immer zwei Mitarbeiter des Jugendamtes eine Einschätzung des Sachverhaltes vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft dennoch davon ausgeht, dass im Fall von Lea-Sophie bei der Beurteilung des Falles der gebotenen Sorgfalt entsprochen wurde, so Becker weiterhin.
Bereits mehrfach hatte die Deutsche Kinderhilfe eine grundlegende Auseinandersetzung mit den Verantwortlichen des Jugendhilfesystems (www.kinderhilfe.de/presse) gefordert. Im April haben die Schweriner sogar ihren Bürgermeister aufgrund der eklatanten Versäumnisse in der Verwaltung seines Amtes enthoben. Dass nun keinerlei Konsequenzen für das Schweriner Jugendamt zu erwarten sind, ist schlichtweg ein Skandal. Bei dem Fall Lea-Sophie, der leider kein Einzelfall ist, geht es zum einen darum, Verantwortliche zu bestrafen, vor allen Dingen aber geht es darum, durch dieses Verfahren den erforderlichen Mentalitätswandel in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland herbei zu führen, der dringend notwendig ist, um die Krise der Kinder und Jugendhilfe zu beenden.
Der Fall verdeutlicht wieder einmal, dass wir nach wie vor ein Qualitäts- und Mentalitätsproblem in der Jugendhilfe haben. Es darf kein Kind mehr in einer Familie sterben, die dem Jugendamt bekannt ist! Unsere Kinder haben den Anspruch auf bestmöglichen Schutz. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Mitarbeiter der Jugendämter und aller weiteren Behörden Hinweisen auf eine Gefährdung ihres Wohls mit größtmöglicher Sorgfalt nachgehen. Dies ist im Fall Lea-Sophie offenkundig nicht erfolgt und war eine verpasste Chance, ihr Leben zu retten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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