Kabelausbau mit Rückkanal ohne Verlust von analogen Programmplätzen
(Bonn) - "Von existentieller Bedeutung für die privaten Programmanbieter" ist nach den Worten des VPRT-Präsidenten Jürgen Doetz, dass beim anstehenden Ausbau der Kabelnetze unvermeidbare Umbelegungen von Programmen durch entsprechende neue Kapazitäten aufgefangen werden. Zwingend erforderlich sei dies auch, um die Meinungsvielfalt zu erhalten und dem Zuschauerinteresse gerecht zu werden.
Dies geht aus einem Antwortschreiben des VPRT vom 8. Juni auf einen Brief der Kabeltochter der Deutschen Telekom AG hervor. Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) hatte angekündigt, mit den neuen Investoren zügig den Ausbau der Breitbandkabelnetze durch die Regionalgesellschaften voranzutreiben.
"Diese Pläne entsprechen der vom VPRT seit Jahren erhobenen Forderung, den eklatanten Kapazitätsengpass im Kabel - analog wie digital - zu beseitigen", so Doetz in seiner Antwort.
In der Planungsphase müsse aber frühzeitig sichergestellt werden, dass diejenigen Programmanbieter, deren derzeitige Kabelplätze aufgrund der Schaffung von Rückkanälen verloren gehen, keine Nachteile erfahren. Die Telekomtochter hatte darauf hingewiesen, dass entsprechend der internationalen Gepflogenheiten drei bislang für die analoge Programmverbreitung genutzte Kabelplätze im sogenannten Band I für die Rückkanäle geräumt werden müssten.
Um den auch von der KDG gewünschten, möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss nach den Worten des VPRT-Präsidenten "schon im Vorfeld der Umrüstungsmaßnahmen ein nahtloser Wechsel der betroffenen Veranstalter auf eine andere analoge Frequenz mit ungeschmälerter tatsächlicher Reichweite" gewährleistet sein. "Die absolute Zeitgleichheit und Gleichwertigkeit der Ersatzkanäle ist unverzichtbar", so Doetz. Mit Blick auf die sich herausbildenden Eigentümerstrukturen der Kabelnetze sei der VPRT zudem optimistisch, dass man in absehbarer Zeit in konstruktive, multilaterale Gespräche über neue Marktmodelle eintreten könne. Der VPRT werde hierbei offensiv dafür eintreten, dass der Wert des Contents seiner wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird.
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