Kabinett beschließt den Bundesverkehrswegeplan 2003 / BDB: Bundesregierung leistet Offenbarungseid in der Infrastrukturpolitik!
(Duisburg) - Das einzig gute an diesem Verkehrswegeplan ist, dass die Bundesregierung nun die Karten offen auf den Tisch legt. Von dieser Regierung hat das Binnenschifffahrtsgewerbe im Bereich Infrastruktur absolut nichts mehr zu erwarten., mit diesen Worten kommentiert Heinz Hofmann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB), die aktuelle Fassung des Bundesverkehrswegeplanes, den das Bundeskabinett am 2. Juli 2003 beschlossen hat.
Wiederholt hatte der BDB als die Interessenvertretung des deutschen Binnenschifffahrtsgewerbes gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die absolut unzureichende Finanzausstattung im Bereich Wasserstraßen sowie die Undurchschaubarkeit des planerischen Konzeptes kritisiert.
Nun ist im Plan amtlich nachzulesen, dass der BDB mit seiner Kritik richtig lag: Für die zeitliche Realisierung der laufenden und fest disponierten Vorhaben sowie der neuen Vorhaben gilt grundsätzlich ein Vorrang für sicherheits- und betriebsrelevante Ersatzinvestitionen. Reine Erweiterungsinvestitionen können nur im Rahmen darüber hinaus verfügbarer Haushaltsmittel in Angriff genommen werden. Die Regierung räumt damit ein, dass die Finanzierung für die ausgewiesenen Projekte bei weitem nicht ausreichend ist.
Im Bereich Binnenschifffahrtsstraßen haben mit Ausnahme von Donau und Mittelweser sämtliche neuen Vorhaben diesen einschränkenden Hinweis erhalten. Gleiches gilt sogar für drei bereits laufende und fest disponierte Vorhaben, die eine Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse vorsahen, nämlich den Niederrhein, den Mittelrhein und den Main. Hierbei handelt es sich um längst beschlossene und bereits begonnene Maßnahmen, die nun auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Was noch schlimmer ist: die bereits verbauten Beträge von mehreren hundert Millionen Euro sind damit in den Sand gesetzt.
Bei einer Finanzierungslinie von 7,5 Mrd. Euro und einem Vorrang für Erhaltungsinvestitionen (6,6 Mrd. Euro) verbleibt bis 2015 für neue Vorhaben nur ein Betrag von 900 Millionen Euro. Das sind gerade mal 12 Prozent. Der Anteil liegt bei der Schiene bei knapp 40 Prozent und bei der Fernstraße sogar bei über 51 Prozent!
Auch in Pressemitteilungen des BMVBW wird nur noch von einer Gleichbehandlung von Schiene und Straße gesprochen. Nur für diese beiden Verkehrsträger soll den Ausbaubedarf durch entsprechende, Planungssicherheit schaffende Ausbaugesetze gesetzlich geregelt werden. Die Binnenschifffahrt wird mittlerweile gar nicht mehr erwähnt. Quo vadis, Binnenschifffahrt?, fragt sich das Gewerbe.
Die Bundesregierung hat sich damit von ihrem integrierten Verkehrskonzept und der Absicht der verstärkten Nutzung des alternativen Verkehrsträgers Binnenschifffahrt verabschiedet und ihre Wettbewerbschancen weiter verschlechtert. Wir sind von dieser Bundesregierung und ihren Lippenbekenntnissen sehr enttäuscht!, resümiert Heinz Hofmann.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg
Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621
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