Kabinett beschließt Gesetz zum Schutz von Kindern vor Kinder"pornographie" - weitere Schritte müssen folgen / Freie Bahn für einen effektiven Kinderschutz im Netz: Provider müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden
(Berlin) - Heute (22. April 2009) hat das Kabinett ein Gesetz zur Sperrung von kinder"pornographischen" Seiten im Internet beschlossen. Das Gesetz ermächtigt die Provider, die effektivsten Sperrmethoden für Seiten, die kinder"pornographisches" Material beinhalten, einzusetzen. Das heißt, dass die Provider selber entscheiden können, welche Sperrmethode angewendet werden kann. Dem Einsatz von effektiven Proxyservern, wie es in England der Fall ist, steht damit nichts mehr im Weg. Gerade die Internetlobbyisten des Verbandes ECO und die Experten des Chaos Computer Clubs haben die leichten Umgehungsmöglichkeiten des reinen "Access Blocking" kritisiert. Dieses Gesetz gibt den Providern nun die Möglichkeit, effektive und nicht zu umgehende Sperrmechanismen zu installieren.
"Nun sind die Internetprovider in der Pflicht, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die besten und effektivsten Sperrmethoden für Seiten, die kinder"pornographisches" Material beinhalten - es handelt sich hierbei um schlimmste Folterung und Misshandlung von Kindern - einzusetzen", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe heute (22. April 2009) in Berlin. "Die nächsten Monate werden zeigen, wie wichtig der Kinderschutz den Internetprovidern ist und ob der bisherige Widerstand rein wirtschaftliche Gründe hatte. Die neuen Sperrmöglichkeiten kosten nämlich Geld. Es handelt sich dabei aber um Investitionen für einen besseren Kinderschutz", so Ehrmann weiterhin. Die Verbraucher werden bald beurteilen können, welche Anbieter den Kampf der Behörden gegen die Pädokriminellen im Netz wirklich unterstützen.
Weiteres ist aber zu tun: Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Internetprovider zukünftig verpflichtet werden, selbst nach kinder"pornographischen" Inhalten zu suchen. Im Moment wird eine solche gesetzliche Regelung durch europäische Vorgaben verhindert. Warum soll ein Internetprovider nicht für den Inhalt der Dateien, die er hostet, verantwortlich sein? Freiheit im Netz darf nicht Rechtsfreiheit für Pädokriminelle bedeuten!
Ferner muss die zuständige Bundesjustizministerin eine Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches in die Wege leiten: Es ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, dass das Herunterladen pädokrimineller Dateien immer noch mit nur zwei Jahren Haft bestraft wird, das Herunterladen von Software oder kommerziellen Filmen hingegen mit drei Jahren. Das Strafmaß muss auf fünf Jahre angehoben werden. Ferner ist sexueller Missbrauch von Kindern in Deutschland immer noch nur ein Vergehen, im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel, die als Verbrechen geahndet werden. De Politik ist aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass diese Form von Gewalt gegen Kinder die größtmögliche gesellschaftliche und damit auch strafrechtliche Ächtung erfährt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949