Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Kabinett beschließt Mietrechtsreform / Mieterbund-Direktor Rips: Mehr Schatten als Licht

(Köln) - "Die am 19. Juli vom Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform ist in zahlreichen Punkten enttäuschend. Sie bringt inhaltlich für Mieter mehr Schatten als Licht", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, in einer ersten Stellungnahme. "Wir werden in dem jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren mit Argumenten und sachlicher Kritik für inhaltliche Verbesserungen streiten. In der vorliegenden Form ist die Mietrechtsreform für Mieter nicht akzeptabel", sagte Rips.

Positiv bewertet der Deutsche Mieterbund den Versuch, das Mietrecht zu vereinfachen durch Zusammenlegung der bisher in verschiedenen Gesetzen aufgesplitteten mietrechtlichen Vorschriften und durch eine sprachliche Überarbeitung bzw. eine Straffung der einzelnen Paragraphen.

Positiv bewertet der Deutsche Mieterbund auch inhaltliche Änderungen, wie zum Beispiel die Absenkung der Kappungsgrenze auf 20 Prozent, die Streichung der Mieterhöhungsmöglichkeit wegen gestiegener Kapitalkosten oder das Eintrittsrecht eines Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag, wenn der bisherige Mieter verstorben ist.

"In zahlreichen Punkten bleibt die Mietrechtsreform aber hinter unseren Erwartungen zurück. In zentralen Punkten weicht der Kabinettsbeschluss von den Vorgaben des Referentenentwurfs ab. Selbst gegenüber dem heutigen Mietrecht kommt es für Mieter zu Verschlechterungen", kritisierte der Mieterbund-Direktor.
Verbesserungen fordert der Deutsche Mieterbund deshalb insbesondere bei folgenden Punkten:


Kündigungsschutz

- Nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung ist der dort wohnende Mieter durch eine dreijährige Kündigungssperrfrist geschützt. Die Bundesländer können diese Sperrfrist, zum Beispiel für Ballungsgebiete, auf zehn Jahre ausdehnen.

Geplant ist, dass zukünftig Vermieter die zehnjährige Sperrfrist nach drei Jahren unterlaufen können, wenn sie dem Mieter eine Ersatzwohnung nachweisen und die Umzugskosten zahlen.

Geplant ist, dass der Vermieter einem Mieter, der den Hausfrieden nachhaltig stört, fristlos kündigen kann. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es - anders als bisher - nicht mehr an.

Franz-Georg Rips: "Diese beiden geplanten Änderungen des geltenden Mietrechts sind völlig unakzeptabel und müssen zurückgenommen werden."


Kündigungsfristen

- Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium stellte hier eine spürbare Verbesserung gegenüber der heutigen, streitträchtigen Rechtslage in Aussicht. So sollten Mieter grundsätzlich berechtigt sein, mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Für den Vermieter sollte dagegen alles beim Alten bleiben.

Das Bundeskabinett hat diesen Vorschlag verworfen. Wie bisher soll für Mieter und Vermieter eine dreimonatige Kündigungsfrist bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren gelten und eine sechsmonatige Kündigungsfrist bei einer Wohndauer bis zu acht Jahren.

Für Mieter soll sich danach die Kündigungsfrist nicht mehr - wie bisher - verlängern, sondern bei sechs Monaten bleiben.

Franz-Georg Rips: "Das ist zu wenig. Wer Mobilität und Flexibilität auch im Interesse des Arbeitsmarktes fordert, muss die Kündigungsfristen für Mieter auf drei Monate senken."


Modernisierung

- Weder der Vorschlag des Deutschen Mieterbundes, die Umlagenmieterhöhung nach einer Modernisierung komplett zu streichen, noch der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, die Umlage von derzeit elf auf neun Prozent zu senken, wird vom Kabinett aufgegriffen. Es bleibt dabei, modernisiert der Vermieter, kann er elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Franz-Georg Rips: "Die Wohnungswirtschaft hat sich durchgesetzt, Mieter müssen zahlen."


Mietspiegel

- Der Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium, den Mietspiegel im Mieterhöhungsverfahren auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufzuwerten und als vorrangiges Begründungsmittel zu installieren, ist richtig. Dass dies nur für so genannte "qualifizierte Mietspiegel" gelten soll, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgestellt wurden, ist zumindest akzeptabel. Falsch ist aber die zusätzliche Anforderung, die das Bundeskabinett jetzt aufgestellt hat. Danach kann nur von einem qualifizierten Mietspiegel gesprochen werden, wenn er auch noch von der Interessenvertretung der Mieter und Vermieter anerkannt wurde.

Franz-Georg Rips: "Die Eigentümer wollen keine Mietspiegel, die Transparenz schaffen. Der Kabinettsbeschluss eröffnet ihnen die Möglichkeit, qualifizierte Mietspiegel zu verhindern, vernünftige Lösungen zu blockieren."

"Bis das neue Mietrecht - voraussichtlich Mitte nächsten Jahres - in Kraft treten kann, muss über all diese Punkte noch sorgfältig diskutiert werden. Im September beginnen die parlamentarischen Beratungen. Wir werden hier mit unseren Argumenten für ein besseres Mietrecht kämpfen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313, 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

NEWS TEILEN: