Pressemitteilung | Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)

Kabinettsbeschluss zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes wird unternehmerischen Erfordernissen nicht gerecht

(Berlin) - Mit dem heute (11. Dezember 2007) vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts erfüllt die Bundesregierung das von der Koalition gegebene Versprechen, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, nach Ansicht der Union Mittelständischer Unternehmen nicht. Präsident Hermann Sturm: „Ich kann nur hoffen, dass in Bundestag und Bundesrat dieser vom Geist der Bürokratie geprägte Gesetzentwurf noch einmal gründlich überarbeitet und vor allem entschlackt wird.“ Allein schon aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben dürfte der Aufwand bei der Wertermittlung in vielen Fällen deutlich höher werden als im geltenden Recht. Vor allem aber die Regelungen zur 15jährigen Behaltefrist und die Lohnsummengrenze von 70 Prozent über 10 Jahre hinweg verkomplizieren das Erbschaftsteuerrecht erheblich und erzeugen enormen Überwachungsaufwand. „Diese aus Angst vor der eigenen Courage geborenen Regeln widersprechen aller unternehmerischen Vernunft, denn sie fordern nicht mehr und nicht weniger als die Beibehaltung bestehender Strukturen über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren“, so Hermann Sturm. „Dies kann den Tod vieler Unternehmen bedeuten, die sich zwischen der Scylla, sich über mehr als 10 Jahre lang nicht an den heutigen, schnelllebigen Strukturwandel anpassen zu können, und der Charybdis, nach vielleicht 8, 10 oder 12 Jahren die volle, gegenüber heutigem Recht oftmals stark steigende Erbschaftsteuerschuld nachzuentrichten, entscheiden müssen.“ Darüber hinaus weist die UMU auf die mit diesen Regelungen entstehende Intransparenz hin, mit der große Unsicherheit für die Erben und die Unternehmen entstehen wird.

Die UMU fordert deshalb, auf die problematische Lohnsummenregelung ganz zu verzichten, die 15jährige Behaltefrist auf die versprochenen 10 Jahre zu reduzieren und dabei die Steuerschuld für jedes Jahr der Betriebsfortführung um 10 Prozent abzusenken. Für die kleinen und mittleren Unternehmen noch wirkungsvoller wären zusätzlich deutlich verbesserte Freibeträge. Die UMU verkennt zwar die im Gesetzentwurf enthaltenen Verbesserungen bei den Freibeträgen nicht, diese werden allerdings schon in erheblichem Umfang von der Höherbewertung des Betriebsvermögens aufgezehrt. Soweit mit diesen Vorschlägen Einnahmeausfälle, die nicht überschätzt werden sollten, verbunden sind, dürften sie finanzpolisch ohne weiteres verkraftbar sein. Nur mit einer mutigen Erbschaft- und Schenkungsteuer kann Deutschland im Standortwettbewerb mit den anderen Industrieländern mithalten, die die Erbschaftsteuer entweder völlig abschaffen oder zumindest ihre Unternehmen durchgreifend entlasten. Präsident Sturm: „Die kleinen und mittleren Unternehmen haben wenig Verständnis dafür, wenn die Politik sozialpolitische Reformen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Belastungen für die öffentlichen Haushalte abmildert, sich ökonomisch in Wachstum und Beschäftigung auszahlende Reformen der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsfortführungen demgegenüber unter Hinweis auf mögliche finanzielle Folgen verweigert. Die großen Unternehmen hauen ab, wir kleine müssen bleiben!“

Quelle und Kontaktadresse:
Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU) Pressestelle Edelsbergstr. 8, 80686 München Telefon: (089) 570070, Telefax: (089) 57007260

(el)

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