Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Kartellamt stoppt Handel / Erster Erfolg nach jahrelangem Einsatz des DBV

(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. September 2000 begrüßt, Verkäufe unter Einstandspreis der Handelsketten Wal-Mart, Aldi-Nord und Lidl zu verbieten. Damit ist zum ersten Mal das vom DBV bei der jüngsten Novellierung des Kartellgesetzes durchgesetzte Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in die Praxis umgesetzt worden. Aus Sicht der Landwirtschaft besonders wichtig ist, dass mit dieser Entscheidung endlich gegen die Verschleuderung landwirtschaftlicher Schlüsselprodukte wie Milch, Zucker, Butter und Mehl vorgegangen wird. Der DBV forderte die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels auf, in Zukunft das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis einzuhalten.

Unbefriedigend an der Entscheidung des Bundeskartellamtes ist nach Auffassung des DBV, dass es auch weiterhin den Handelsketten erlaubt sein soll, auf so genannte Wettbewerbspreise einzusteigen. Damit würde es den Handelsketten erlaubt, ihre Verkaufspreise auf im Zweifel rechtswidrige Verkäufe unter Einstandspreis von Konkurrenten abzusenken. Der DBV hat das Bundeskartellamt aufgefordert, diese Einschränkung des gesetzlichen Verbots des Verkauf unter Einstandspreis zurückzunehmen; es könne nicht in Frage kommen, mit rechtswidrigem Verhalten eines 'Vorreiters' ebenfalls rechtswidriges Nachziehen von Konkurrenten zu rechtfertigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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