Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

Kassen reden beschleunigte, patientenfreundliche Zulassungen schlecht und sorgen für große Verunsicherung / Mit beschleunigten Zulassungen kann besonders bedürftigen Patienten schneller geholfen werden / Das Verfahren wird von den Zulassungsbehörden mit Umsicht durchgeführt / Keine beschleunigte Zulassung hat sich als unberechtigt erwiesen

(Berlin) - "Es ist unverantwortlich, dass Vertreter deutscher Krankenkassen versuchen, Medikamente mit beschleunigter Zulassung schlecht zu reden, um sich eine bessere Position im gesundheitspolitischen Verteilungskampf zu verschaffen. Damit werden Patienten verunsichert und es wird der Versuch unternommen, das Vertrauen in respektierte Zulassungsbehörden zu untergraben", sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). "Abwegig ist auch die These, den meisten Ärzten fehle die Kompetenz, solche Medikamente überhaupt verordnen zu können."

Es hat sich in der EU bewährt, dringend benötigte neue Medikamente unter Auflagen schon nach der ersten Erprobungsphase mit Patienten statt erst nach großen Bestätigungsstudien (Phase III) zuzulassen: Bedürftige Patienten können so schneller versorgt werden; in keinem Fall musste eine solche Zulassung aus medizinischen Gründen zurückgenommen werden, und die Hersteller führen auch alle Studien durch, zu denen sie bei der Zulassung verpflichtet wurden. Diese Bilanz hat die europäische Zulassungsbehörde EMA im Januar 2017 gezogen.

Gewöhnliche und beschleunigte Zulassungen

Beschleunigte Zulassungen (Conditional Approvals) sind 2005 in der EU eingeführt worden, um Patienten dringend benötigte neue Medikamente schneller zugänglich zu machen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die EMA-Experten den Nutzen höher als die Risiken einstufen - wie bei gewöhnlichen Zulassungen auch. Schließlich geht es dabei immer um schwerwiegende Erkrankungen mit dringendem Interventionsbedarf.

Unter den Medikamenten, die auf diese Weise frühzeitig zugänglich gemacht wurden, waren eine Reihe von Krebs- und HIV-Mitteln, aber beispielsweise auch Antiepileptika sowie Antibiotika gegen multiresistente Tuberkulose und chronische Atemwegsinfektionen.

Bis heute gab es 37 beschleunigte Zulassungen. Sie machten rund 8 Prozent der Zulassungen insgesamt aus. 2017 wurden bislang nur zwei Conditional Approvals erteilt. Diese gelten immer nur für ein Jahr und müssen dann verlängert werden, wobei die Erfüllung der Auflagen geprüft wird.

17-mal konnte ein Conditional Approval - nachdem der Hersteller die beauflagten Studien positiv abgeschlossen hatte - in eine reguläre Zulassung umgewandelt werden; bei den übrigen laufen die Studien noch. Kein Conditional Approval musste bislang aus medizinischen Gründen zurückgenommen werden - was die Einschätzung der Prüfer zum Zeitpunkt des Conditional Approvals bestätigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) Dr. Rolf Hömke Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 206040, Fax: (030) 20604222

(rs)

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