Katalogpreise bleiben bindend / DRV stellt klar: Neue Preise nur für Zusatzkontingente
(Berlin) - Reisepreise von Reiseveranstaltern bieten den Verbrauchern auch weiterhin maximale Planungssicherheit. Der Preis, der im Katalog steht, gilt. Nur in einem einzigen Fall, nämlich dann, wenn die im Katalog angebotene Reise ausverkauft ist und Hotel, Transfer oder Flug nachgekauft werden müssen, darf der Reiseveranstalter den Preis neu ermitteln, stellt Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV) dar.
Für die Verbraucher bringt diese neue Regel einen Vorteil mit sich: Ist ein Katalogreiseangebot ausgebucht, kann der Reiseveranstalter nachkaufen. Damit erhöht sich das Angebot und die Auswahl für die Kunden.
Lockvogelangebote kann und wird es nicht geben. Das wäre rechtlich unzulässig und angesichts des hohen Wettbewerbdrucks für jeden Veranstalter tödlich, betonte der DRV-Präsident. Nach der gültigen EU-Pauschalreiserichtlinie und der Preisangabenverordnung dürfen unverändert keine Eckpreise oder Preisspannen in den Reisekatalogen veröffentlicht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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