Pressemitteilung | Amnesty International Deutschland e. V.

Kein fauler Kompromiss beim Flüchtlingsschutz!

(Berlin) – Die im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vorgesehenen Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes müssen unbedingt erhalten bleiben. Dies fordert die derzeit in Berlin tagende internationale Konferenz der Flüchtlingsreferenten von amnesty international (ai) mit Blick auf die laufenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Die 74 Teilnehmer aus 42 Ländern sind sich einig, dass von dieser Entscheidung eine besondere Signalwirkung für den internationalen Flüchtlingsschutz ausgeht. In einer öffentlichen Aktion am 13. Februar, 16 Uhr, vor dem Berliner Reichstag werden die ai-Flüchtlingsreferenten dem zuständigen Mitglied des Innenausschusses des Bundestages, Dieter Wiefelspütz (SPD), einen entsprechenden Brief überreichen.

Seit September 2003 verhandelt der Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zuwanderungsgesetz. Zugleich muss die EU bis Ende April Richtlinien für ein gemeinsames Asylverfahren und zur Definition des Flüchtlingsbegriffs verabschieden. „Sollte die nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund nicht ausdrücklich gesetzlich anerkannt werden, wäre die Chance verpasst, ein Asylrecht zu schaffen, welches Flüchtlingen effektiven Schutz zuspricht und der üblichen Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht“, sagte Julia Duchrow, Flüchtlingsexpertin von amnesty international.

Derzeit steht die Anerkennungspraxis der Bundesrepublik Deutschland europaweit alleine da und widerspricht Vorschlägen der Europäischen Kommission. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten wollen sich auf einen gemeinsamen Flüchtlingsbegriff einigen, der nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgte einschließt – wie es auch der Gesetzesentwurf vorsieht. „Wir fordern daher die Bundesregierung auf, in diesem Punkt unbedingt an ihrem Entwurf festzuhalten“, sagte Julia Duchrow.

Nach geltender Rechtslage finden etwa Flüchtlinge aus zerfallenen Staaten wie Somalia keinen sicheren Schutz in der Bundesrepublik. Die Behörden argumentieren, es existiere in Somalia kein Staat, der jemanden verfolgen könne. Folglich haben somalische Flüchtlinge keinen Anspruch auf sicheren Schutz, obwohl ihnen im Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das Gleiche gilt für afrikanische Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung fliehen. Ihre Verfolgung ist geschlechtsspezifisch, ihre Verfolger – zumeist – keine Staatsvertreter.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Berlin Generalsekretariat Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: 030/4202480, Telefax: 030/42024830

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