Kein Freibrief für Werbeblockade
(Bonn) - Die privaten Fernsehanbieter werden notfalls bis zum Bundesgerichtshof gegen technologische Vorsperren zur Verhinderung des Empfangs von Werbung klagen. Mit dieser Ankündigung reagierte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), SAT.1-Geschäftsführer Jürgen Doetz, auf die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, mit der am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts gegen die angebliche "Fernsehfee" aufgehoben wurde.
Wichtig für die privaten Fernsehanbieter sei es, dass die bisherigen juristischen Entscheidungen keineswegs einen Freibrief für die Hersteller des Werbeblockers bedeuten. Vielmehr würden sie im Wesentlichen darauf abstellen, dass diese Geräte derzeit die Existenz von privaten Fernsehanbietern noch nicht bedrohe. Die privaten Fernsehanbieter müssten danach erst wirtschaftlichen Schaden nachweisen können, bevor sie die "Fernsehfee" als Fernsehhexe juristisch verbieten lassen könnten. Dieser eigenwilligen Logik der bisherigen Rechtsprechung setzten die privaten Fernsehabnbieter die Klage in der Hauptsache vor dem Landgericht Berlin wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens der Anbieter des Gerätes entgegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung werde der VPRT für die klagenden Sender die Finanzierung des Verfahrens übernehmen, von dessen positivem Ausgang Doetz überzeugt ist: "Schließlich gilt auch für das private Fernsehen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Wenn dieses Recht im Markt beschädigt wird, muss die Justiz zu unseren Gunsten entscheiden!"
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VPRT