Kein Interessenkonflikt im Fall Bsirske / Aufsichtsratsmitglieder mit gleichem Maß messen
(Düsseldorf) - Ein Argument in der Kampagne gegen Unternehmensmitbestimmung ist die vermeintliche Interessenskollision zwischen Aufsichtsratsmandat und Tätigkeit als hauptamtlicher Gewerkschafter. Besonders der Fall Bsirske musste herhalten, um eine Kampagne gegen Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zu befeuern. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lufthansa AG. Es sei in seinem Fall zu einem Interessenkonflikt gekommen, weil der Frankfurter Flughafen von ver.di bestreikt wurde und dadurch die Lufthansa mittelbar einen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe. In der Presse wird immer wieder unzutreffend behauptet, die Lufthansa selbst sei bestreikt worden.
Die Angriffe gegen Frank Bsirske wegen eines möglichen Interessenkonfliktes sind ungerechtfertigt. Zu diesem Schluss kommen die Professoren Peter Hanau und Ulrich Wackerbarth in einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Generell sprechen sich die Experten für eine zurückhaltende Handhabung bei Kollisionsregeln für Gewerkschafter im Aufsichtsrat aus. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Mitbestimmungsurteil von 1979 das Nebeneinander von Unternehmensmitbestimmung und Koalitionsfreiheit bestätigt und daran habe sich trotz der heutigen Corporate Governance Debatte nichts grundlegend geändert. Einen aktuellen Kommentar des damaligen Richters Prof. Simon zu diesem Urteil finden Sie im Heft 4/2004 des Magazins Mitbestimmung.
Ein allgemeiner Interessengegensatz zwischen Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Arbeitnehmer kann nach Auffassung von Hanau/Wackerbarth keinesfalls ausreichen, Koalitions- oder Mitbestimmungsrechte einzuschränken.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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