Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Keine Arzneimittel per Fototasche

(Berlin) - Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das Drogeriemärkten die Abgabe von Arzneimitteln untersagt hat. „Dieses Urteil stärkt den Schutz der Verbraucher“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf am 16. Februar in Berlin. „Arzneimittel sind sensible Produkte. Nur Apotheken bieten die nötige Sicherheit und den verantwortlichen Umgang damit“, so Wolf.

Zum Hintergrund: Eine Drogeriemarktkette hatte in einigen nordrhein- westfälischen Filialen ihren Kunden angeboten, Arzneimittelrezepte zu sammeln und von einer ausländischen Versandapotheke beliefern zu lassen.
Ähnlich wie beim Entwicklungsservice für Fotos sollten die Kunden ihre Arzneimittelpäckchen im Drogeriemarkt abholen. Die Stadt Düsseldorf hatte eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung erlassen. Dagegen hatte die Drogeriemarktkette geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Auffassung der Stadt nun bestätigt. In der mündlichen Urteilsbegründung weisen die Richter unter anderem auf die Gefahren des Missbrauchs hin, wenn Arzneimittel in Drogeriemärkten gelagert werden. (Verwaltungsgericht Düsseldorf Az 16 K 5720/04)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Annette Rogalla, Pressesprecherin Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Telefax: (030) 40004-598

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