Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Keine Diskriminierung des Wohneigentums in der privaten Altersvorsorge

(Berlin) - Die deutsche Bau- und Wohnungswirtschaft hat die Rentenreformpläne der Bundesregierung in einem Parlamentarierbrief heute scharf kritisiert. Die bestehenden Pläne zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung gefährdeten die Wohneigentumsbildung und Baukonjunktur - so heißt es in einem, am 6. Dezember den Bundestagsabgeordneten übergebenen Schreiben.

Die deutsche Bau- und Wohnungswirtschaft - das sind der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen e.V., das Deutsche Volksheimstättenwerk e.V., der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen e.V., der Katholische Siedlungsdienst e.V., das Evangelische Siedlungswerk in Deutschland e.V., der Bundesverband Baustoffe Steine + Erden e.V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. - kritisiert, dass die Wohnimmobilie derzeit keine Berücksichtigung findet, obwohl das selbstgenutzte Wohneigentum für den Bürger heute bereits die mit Abstand bedeutendste Form der privaten Vorsorge für das Alter ist.

Denn nach aktuellen Umfragen sehen 80 % der deutschen Bevölkerung im selbstgenutzten Wohneigentum eine geeignete Form der Altersvorsorge. Und: Der Anteil der Haushalte mit einer monatlichen Mietbelastung von mehr als 25 % des Einkommens ist bei den über 65-Jährigen besonders hoch.

Gerade der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein langwieriger Sparprozess. Diese Haushalte beweisen einen hohen Sparwillen und nehmen ihre Vorsorge für das Alter in die eigenen Hände. Bei Eintritt in das Rentenalter ist in der Regel das Wohneigentum entschuldet und der Sparprozess damit erfolgreich abgeschlossen.

Selbstgenutztes Wohneigentum ist die Altersvorsorge schlechthin. Die Wohnimmobilie, sei es das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung, stellt Realvermögen dar, das zuverlässig das existenzielle Grundbedürfnis Wohnen befriedigt. Nicht zuletzt deshalb fördert die Bundesregierung seit langem die Bildung von Wohneigentum.

Nun steht zu befürchten, dass die erfolgreiche Eigentumsförderung der Vergangenheit zukünftig weitgehend ins Leere läuft, denn die sog. Schwellenhaushalte werden keine doppelten Zahlungen - für private Altersvorsorge und für Wohneigentum - leisten können.

Daher fordert die deutsche Bau- und Wohnungswirtschaft:

1. Die Wahlfreiheit des Bürgers muss respektiert und gewährleistet werden!
Weil die Altersvorsorge für viele Menschen - zumeist in Form der gesetzlichen Altersrente - über die gesamte Zeit der aktiven Erwerbstätigkeit hinweg einen großen Teil des Sparpotenzials absorbiert, ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der jetzt neu einzuführenden und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge die Entscheidungsfreiheit über die Art der Anlage so weit wie möglich gewahrt bleibt.

2. Die verschiedenen Wege der Altersvorsorge müssen gleichbehandelt werden!
Das entschuldete, selbstgenutzte Wohneigentum hat einen überaus hohen gesellschaftspolitischen Wert. Dessen Einbeziehung in die Förderung der privaten Altersvorsorge ist deshalb zwingend.

3. Die Gleichwertigkeit von Rentenzahlungen und Mietersparnis muss anerkannt werden! Für das selbstgenutzte Wohneigentum sind die Fördermodalitäten so auszugestalten, dass die Zweckbindung der Förderung gewährleistet bleibt.

4. Alternative Förderung von privater Altersvorsorge und Bildung von Wohneigentum muss weiterhin gewährleistet sein!
Die Förderung der Wohneigentumsbildung für die nicht Begünstigten der Förderung der privaten Altersvorsorge muss mindestens auf dem heutigen Niveau erhalten bleiben.

Da die Wohneigentumsbildung wesentlich zur Stabilisierung der Baunachfrage beiträgt, darf sie nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Hauptauftragnehmer für Errichtung, Erhalt und Modernisierung von selbstgenutzten Wohnungen ist die mittelständische Bauwirtschaft. Dabei hat der Wohnungsbau einen Anteil von gut 35 % an der gesamten Baunachfrage. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben zur Förderung der privaten Altersvorsorge darf die ohnehin bereits jetzt kritische Situation der deutschen Bauunternehmen nicht noch zusätzlich belastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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