Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Keine guten Aussichten für pflegebedürftige Menschen / Städte und Kommunen wollen Standards in der stationären Pflege senken

(Bonn) - Am 16.12.2003 haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die freigewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen und die Spitzenverbände der Pflegekassen Verhandlungen über neue Qualitätsmaßstäbe nach § 80 SGB XI für die stationäre Pflege abgeschlossen. Die neue Vereinbarung soll am 01.04.2004 in Kraft treten. Sie stellt die erforderliche Qualität in Pflegeheimen auf eine zeitgemäße Grundlage. Vor allem die Anforderungen an die soziale Betreuung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung sind darin präziser beschrieben worden als in der noch geltenden Vereinbarung. Damit wird für die Träger stationärer Einrichtungen, aber auch für die Kassen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen als Prüfinstitution eine klare, rechtsverbindliche Grundlage für die Bemessung von Qualität in der stationären Pflege geschaffen.

Überraschend haben dagegen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die überörtlichen Sozialhilfeträger schriftlich erklärt, diese Vereinbarung nicht unterzeichnen zu wollen. Die kommunalen Spitzenverbände wollen nach eigener Aussage keine Weiterentwicklung von Qualität, sondern ausdrücklich eine Standardabsenkung. Diese Haltung ist ein Affront gegenüber den stationär Pflegebedürftigen, die auf eine qualitätsgeleitete Pflege und Betreuung angewiesen sind und zugleich eine missliche Botschaft für eine zukunftsorientierte Reform der Pflegeversicherung im kommenden Jahr.

Die AWO fordert die Sozialhilfeträger dringend auf, ihre Position zu korrigieren und die Vereinbarung zu unterschreiben. Qualität muss auch bezahlt werden. In jedem Fall sollten die Sozialhilfeträger konkret benennen, welche Standards sie denn absenken wollen. Das sind sie den Pflegebedürftigen schuldig. Die Öffentlichkeit wird gespannt sein.

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: 0228/66850, Telefax: 0228/6685209

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