Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

KGSH kündigt Landesvertrag mit den Krankenkassen / Abrechnungsstreitigkeiten fordern Konsequenzen

(Kiel) - Die Situation an den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern aufgrund der Zahlungsverzögerungen durch die Krankenkassen ist unverändert. Darüber hinaus macht den Kliniken insbesondere die sprunghaft angestiegene Zahl von Überprüfungen durch die Krankenkassen zu schaffen, so Bernd Krämer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, vier Monate nach Bekannt werden der Streitigkeiten.

Die Krankenkassen berufen sich neuerdings zunehmend auf einen zweiseitigen Vertrag mit der Krankenhausgesellschaft aus dem Jahre 1995, der die "Überprüfung der Dauer und Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung" regelt. Er räumt den Krankenkassen das Recht ein, in Zweifelsfällen einen sogenannten Kurzbericht mit Erläuterungen zur Behandlungsnotwendigkeit zu verlangen. Dieser soll die Notwendigkeit oder Dauer der Krankenhausbehandlung erläutern.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein sieht den Vertrag jedoch datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt. "Um die Streitigkeiten nicht weiter eskalieren zu lassen, bleibt nur die sofortige Kündigung des bisherigen Vertrages mit dem Angebot eines neuen, rechtlich einwandfreien Vertrages mit eindeutigen Regelungen", so Krämers Fazit. Dieser soll nun auf dem Verhandlungswege gemeinsam mit den Krankenkassen erreicht werden. "Wir hoffen, baldmöglichst zu einer Einigung zu gelangen, da beide Seiten vom neuen Vertrag profitieren" ist Krämer für die Verhandlungen zuversichtlich.

Das Zentrum für Datenschutz bemängelte den Vertrag, weil Behandlungsdaten an die Krankenkassen nur in dem vom Sozialgesetzbuch abschließend vorgegebenen engen Rahmen übermittelt werden dürfen. Dies ist nur bei Überschreiten der zuvor an die Kassen mitgeteilten Verweildauer zulässig. Bei den von den Kassen bislang angeforderten Kurzberichten trifft dies jedoch nur selten zu. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Grundsatzurteil vom 13. Dezember 2001 zu Abrechnungsstreitigkeiten auf die Einhaltung der Landesverträge hingewiesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstr. 75 24105 Kiel Telefon: 0431/8810510 Telefax: 0431/8810515

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