Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein

(Bonn) - Eine Neuausrichtung der Familienförderung hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) anlässlich der Bundestagsanhörung zum zweiten Gesetz zur Familienförderung am 20. Juni 2001 gefordert. Kinder dürften nicht weiterhin ein Armutsrisiko sein. Um die Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsleistungen vor allem von finanziell schwachen Familien abzudecken, seien ein einkommensabhängiges höheres Kindergeld sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig.

Mit der Erhöhung des Kindergeldes auf 154 Euro (rund 300 Mark) und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten komme die Bundesregierung zwar den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach, vor allem sozial schwachen Familien und Familien im Sozialhilfebezug bringe diese Regelung aber wenig oder gar nichts.

Sowohl die AWO-Studie "Gute Kindheit, schlechte Kindheit – Armut und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen", als auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hätten gezeigt, dass Kinder ein Armutsrisiko für Familien sind und es enorme Defizite in der Familienförderung gibt. Dies werde mit der Gesetzesvorlage nicht geändert. Die Erhöhung des Kindergeldes wird als Einkommen voll auf die Sozialhilfe angerechnet und von Steuerfreibeträgen haben Familien im Sozialhilfebezug nichts, so die AWO.

Um die finanzielle Situation von einkommensschwachen Familien zu verbessern, fordert die AWO deshalb:

- die Ergänzung des Kindergeldes mit einer einkommensabhängigen Förderung der Familienleistungen, vor allem mit dem Ziel, Kinder aus der Sozialhilfe zu holen. Etwa ein Drittel der Sozialhilfebezieher in Deutschland sind Kinder.

- eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Orientierung der Öffnungszeiten von Betreuungsangeboten an den Bedürfnissen Erwerbstätiger und den Ausbau von Ganztagsangeboten. Arbeit sei der beste Schutz vor Armut, so die AWO.

Zur Finanzierung solle das Ehegattensplitting in ein Realsplitting umgewandelt werden. Ziel finanzieller Förderung dürfe nicht mehr die Ehe (vor allem besser Verdienender) sein, sondern die Familie und ihre gesellschaftlich wichtigen Leistungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO) Oppelner Str. 130 53119 Bonn Telefon: 0228/66850 Telefax: 0228/66852 09

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