Kinder schlagen gesetzlich verboten / AWO: Gewalt hat in der Erziehung von Kindern nichts mehr verloren
(Bonn) - Der Deutsche Bundestag nimmt mit der heutigen Verabschiedung eines Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor.
Danach haben Kinder nun ein verbrieftes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die "angemessene Züchtigungserlaubnis", die das BGB seit über 100 Jahren erlaubte, ist endlich Vergangenheit.
Mit der Entscheidung des Gesetzgebers wird es nun Aufgabe aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aber der Familienbildungseinrichtungen, sein, einen Bewusstseinswandel herbeizuführen und im Dialog mit Eltern und Familien Wege für eine gewaltfreie Erziehung aufzuzeigen. Die AWO wird diese Aufgabe in ihren rund 80 Familienbildungseinrichtungen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen. 18 Träger der AWO von Familienbildungseinrichtungen beteiligen sich deshalb an der Kampagne der Bundesregierung "Gewaltfrei Erziehen".
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), Joachim Kendelbacher, Tel.: (02 28) 668 50, Fax: (02 28) 668 52 09