Kleinkinder dürfen nicht zur Zielscheibe obskurer Versicherungsgeschäfte werden / Lebensversicherer mit dubiosen Methoden
(Henstedt-Ulzburg) - Je näher die Jahresfrist und damit die Abschaffung des Steuerprivilegs für Kapitalle-Lebensversicherungen rückt, desto skrupelloser werden offenbar einige Versicherungsgesellschaften beim Verkauf ihrer Produkte. Manche scheinen nicht einmal mehr davor zurückzuschrecken, arglosen Eltern langfristige Lebensversicherungen mit erhöhtem Todesfallschutz für deren Kleinkinder aufzuschwatzen. Als unabhängige Verbraucherschutzorganisation beobachtet der Bund der Versicherten (BdV) diese Entwicklung mit sehr großer Sorge. Die BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck ist empört: "Solche Verträge sind nicht nur unmoralisch, sondern auch rechtlich unzulässig und obendrein unwirtschaftlich.
Die Masche der unseriösen Anbieter ist immer dieselbe: Den Eltern wird vorgegaukelt, etwas Gutes für den Nachwuchs zu tun. Tatsächlich ist eine so langfristige Anlage immer unrentabel und unflexibel. Es gibt nach Einschätzung der Verbraucherschutzorganisation bessere Anlagemöglichkeiten. Außerdem sind solche Abschlüsse für Kinder unter sieben Jahren nicht zulässig sie können wegen fehlender Rechtsgrundlage ohne Verluste beendet und rückabgewickelt werden.
Kapitallebensversicherungen mit versicherten Personen unter sieben Jahren und einem Todesfallschutz, der über den üblichen Beerdigungskosten von achttausend Euro hinausgeht, erläutert Lilo Blunck, sind unwirksam, wenn nicht die Einwilligung eines vom Vormundschaftsgerichts bestellten Ergänzungspflegers vorliegt. Seriöse Versicherungen wissen das und würden nach Einschätzung des BdV Eltern auch nicht überrumpeln, Kapitallebensversicherungen mit höheren Todesfallsummen für ihre nicht einmal sieben Jahre alten Kleinkinder abzuschließen.
Trotzdem sind Abschlüsse dieser Art keine Seltenheit. Dem Bund der Versicherten ist bekannt, dass es Gesellschaften gibt, die erst in jüngster Zeit tausende solcher unzulässigen Verträge abgeschlossen haben. Lilo Blunck: Wer für sein unter sieben Jahre altes Kind eine solche Versicherung abgeschlossen hat, sollte diese schnellstens beenden und sein Geld vollständig zurückverlangen. Es gibt wirklich Besseres, das sich zukunftsichernd für den Nachwuchs tun lässt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221
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