Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Klimagespräch zwischen DStV und BMF

(Berlin) - Am 20. Dezember 2004 begrüßte DStV-Präsident Juergen Pinne den Unterabteilungsleiter im BMF, Ministerialdirigent Jörg Kräusel, zu einem Informationsgespräch. Auf der Tagesordnung standen aktuelle Problemfelder aus dem Umsatzsteuerrecht und der Abgabenordnung. DStV-Präsident Pinne wies auf die Verunsicherung der Steuerpflichtigen in Bezug auf die Rechnungsanforderungen und die damit verbundenen Folgen für den Vorsteuerabzug hin. Ministerialdirigent Kräusel vertrat die Auffassung, dass in dem Fall, in dem der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnungsformalie versagt wird, ein Erlassantrag Erfolg haben werde.

Voraussetzung sei, dass der Leistende die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgeführt habe.

Bezug nehmend auf das Seeling-Urteil des EuGH legte DStV-Präsident Pinne die Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit des geänderten § 10 Abs.

4 Satz 1 Nr. 2 UStG dar. Erwartungsgemäß wollte sich Ministerialdirigent Kräusel diesen Zweifeln nicht anschließen. Hier wird erst ein Urteil des EuGH die nötige Klarheit schaffen.

DStV-Präsident Pinne wiederholte die Forderung des DStV, dass die Finanzverwaltung auf die Einführung des Vordrucks EUeR verzichten solle.

Das BMF ist dagegen nur bereit, Kleinunternehmer mit Einnahmen von nicht mehr als EUR 17.500 von der Abgabe des Vordrucks EUeR zu befreien. In Sachen elektronische Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldung sagte Ministerialdirigent Kräusel die Einrichtung eines Authentifizierungsverfahrens zu. Damit reagiert das BMF auf Bedenken, die der DStV in seiner Eingabe S 25/04 vom 13. Dezember 2004 gegenüber dem BMF vorgebracht hatte (siehe unter www.dstv.de/was wir wollen/ Eingaben Steuerrecht/).

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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