Klonen mit Embryonenschutz unvereinbar
(Köln) - Gegen eine vorschnelle Lockerung des Embryonenschutzgesetzes hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, ausgesprochen. "Die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle ist nach deutschem Recht schützenswertes menschliches Leben, das nicht zur Disposition gestellt werden darf", so Hoppe in einem Statement für die Zeitschrift "Die Woche" (31.08.2000).
Das so genannte therapeutische Klonen, bei dem frühe menschliche Embryonen kurz nach ihrer Entstehung regelrecht geopfert würden, widerspreche dem Grundgedanken des Embryonenschutzgesetzes. Deshalb sei vor allen weiteren Entwicklungen in Deutschland eine breite gesellschaftliche Diskussion über diese entscheidende ethische Frage zwingend notwendig. "Darüber hinaus muss intensiv erforscht werden, ob nicht auch mit körpereigenen erwachsenen, also nicht embryonalen Stammzellen Heilerfolge erzielt werden können", betonte der Ärztepräsident.
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