Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Koalitionsvertrag sorgt für ordnungspolitischen Fehlstart der Großen Koalition / VATM: Neues Telekom-Monopol katastrophales Signal für internationale Investoren

(Berlin) - Scharf kritisiert der VATM die Aufnahme eines Regulierungsverzichts zum weiteren Glasfaserausbau der Deutschen Telekom AG (DTAG) in den Koalitionsvertrag, der letztlich ein Investitionsverbot für die Wettbewerber bedeuten würde. Für das Investitionsversprechen der DTAG, 3 Mrd. Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen zu stecken, setzt die Politik die Investitionen der Wettbewerber in Höhe von 10,5 Mrd. Euro seit 2000 aufs Spiel und gefährdet weitere fast 8 Mrd. Euro bis 2010. Anstatt dem gerade angelaufenen Breitbandwettbewerb einen wichtigen Impuls zu geben, der die Versorgung auch der ländlichen Gebiete fördert, setzt die Bundesregierung auf ein neues Prestigeobjekt für gerade einmal 50 Städte, die von 50 Mbit/sec schnellen Breitbandnetzen profitieren sollen. Mit diesem europäischen Alleingang, der faktischen Vergabe eines neuen Monopols für ein einzelnes Unternehmen, riskiert sie die für unseren Investitionsstandort wichtige langfristige ordnungspolitische Planungssicherheit.

„Ein verheerendes politisches Signal“, befürchtet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM). „Der Verzicht auf eine notwendige Regulierung ist gleich zu setzen mit der Vergabe eines neuen Monopols: Dies nimmt Unternehmen den Mut, Geld in innovative Technologien in Deutschland zu stecken, wenn ausgerechnet dem Ex-Monopolisten ein kaum mehr einholbarer Wettbewerbsvorteil verschafft werden soll.“

Die Koalitionsvereinbarung sieht konkret vor:

«Die Koalitionsparteien werden zur Sicherung der Zukunft des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze schaffen. Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen, um für den Investor die notwendige Planungssicherheit herzustellen. Eine gesetzliche Absicherung ist in die zu verabschiedende Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufzunehmen.»

Grützner: „Das Ziel der DTAG liegt auf der Hand: Die Chance für Investitionen der Mitwettbewerber soll mit Hilfe des neuen Monopols so weit wie möglich genommen und damit der endlich zunehmende Wettbewerb wieder zurückgedrängt werden. Kein anderes Land in Europa hat bislang eine derartige einseitige Politik zugunsten eines Ex-Monopolisten gewagt.“

Auch die EU Kommission hat Bedenken gegen eine Herausnahme von VDSL aus der Regulierung angemeldet. Noch am Freitagabend hat sie die Marktanalyse der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Breitbandmärkten (Bitstream Access Markt 12) gestoppt und ein Überprüfungsverfahren eingeleitet, da sie erhebliche Zweifel an der Europarechtskonformität erhebt. Die BNetzA hatte mit ihrer Marktanalyse beabsichtigt, ebenfalls den VDSL/Glasfaser-Bereich zunächst von einer Regulierung freizustellen. Brüssel hält eine entsprechende Ausklammerung unter Wettbewerbsaspekten für zweifelhaft. So hatte noch vor wenigen Tagen der italienische Regulierer den VDSL/Glasfaser-Bereich nicht wie Deutschland ausgrenzt und war hierbei von der Kommission vor unterstützt worden.

Das eingeleitete Verfahren dient nun der Überprüfung im Hinblick auf eine Vetoentscheidung der Kommission. In diesem Fall ist die Bundesnetzagentur gehalten, ihre Marktanalyse zurückzuziehen und den Vorgaben aus Brüssel entsprechend anzupassen.

Vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen lässt sich eine regulatorische Sonderbehandlung der Deutschen Telekom im Glasfaserbereich keinesfalls mehr rechtfertigen. Der VATM hatte bereits im Vorfeld nachdrücklich hierauf hingewiesen und auf die investitionsfeindlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht.

Um eine Vetoentscheidung der EU oder ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, muss Wettbewerb gerade auch in Zukunftsmärkten technologieneutral und nicht unternehmensbezogen gefördert werden. Erst seit einem Jahr bewegt sich Deutschland dank deutlich verbesserter regulatorischer Rahmenbedingungen weg vom drittletzten Platz der EU im Breitbandwettbewerb. Selbst nach der neuesten OECD Studie (s. Anlage) liegt Deutschland allerdings noch hinter den meisten vergleichbar großen Industrienationen bei der Versorgungsdichte und weiterhin unterhalb des OECD-Durchschnitts.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

(tr)

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