Pressemitteilung | Apothekerverband Rheinland-Pfalz e.V.

"Kollaps der Apotheken verhindern"

(Mainz) - Der Vorstand des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz warnt eindringlich vor einem wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken und damit vor einer Verschlechterung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Neben den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Umstrukturierung des Apothekensystems kann das BGH-Urteil vom 8. Februar 2024 zum Skonto-Verbot weitere fatale Folgen für das wirtschaftlich auskömmliche Überleben der meisten Apotheken haben. Sollte das BGH-Urteil für andere Handelskonstellationen gelten, wäre das verheerend und würde die Verpflichtung der Apotheken, als eingetragene Kaufleute (e.K.) zu firmieren, vollends ad absurdum führen. Den Apotheken würden auch noch die letzten Werkzeuge genommen, um die Defizite der seit vielen Jahren bestehenden chronischen staatlichen Unterfinanzierung so abzumildern, dass ein Überleben auf vergleichbar niedrigem Niveau überhaupt noch möglich ist. Eine genaue Analyse des Urteils wird erfolgen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

Die Bundesregierung muss Soforthilfen für die Apotheken auf den Weg bringen, und zwar jetzt. Die Risiken aus dem Urteil für das finanzielle Überleben der Apotheken dürfen nicht erst angegangen werden, wenn es für viele schon zu spät ist. Der Apothekerverband Rheinland-Pfalz fordert von der Bundesregierung schnell wirkende Sofortmaßnahmen. Dazu sollte eine Klarstellung zu Skonti durch den Großhandel an Apotheken in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ebenso gehören wie eine drastische Absenkung des gesetzlich festgelegten Kassenabschlags. Vergütungsanpassungen sind unabhängig von dem Skonti-Urteil längst überfällig.

Wir haben der Politik in zahlreichen Gesprächen immer wieder deutlich gemacht, dass es im gesetzlich geregelten Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf faire gesetzliche Rahmenbedingungen ankommt. Apotheken sind abhängig von einer austarierten Vergütungsstruktur, die vom Gesetzgeber festgelegt wird. Apotheken dürfen aus berechtigten Gründen die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht selber nach kaufmännischen Grundsätzen festlegen. Die Politik ist deshalb verantwortlich dafür, dass die Unterfinanzierung der Apotheken durch eine angemessene Vergütung endlich behoben wird. Durch das neue Urteil droht, dass den Apotheken die Beine weggehauen werden und das komplexe Finanzierungssystem der Apotheken endgültig aus dem Lot gerät.

Die Politik läutet ohne eine Vergütungserhöhung und Entlastung der Apotheken sehenden Auges das Ende der heilberuflich geprägten wohnortnahen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ein. Die noch verbliebenen kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs würden ohne ein Eingreifen der Politik auf einen Schlag absterben. Deshalb appelliert der Apothekerverband Rheinland-Pfalz an die Politik, dringlichst zu handeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Rheinland-Pfalz e.V. Petra Engel-Djabarian, Pressesprecherin Terrassen Str. 18, 55116 Mainz Telefon: (06131) 204910, Fax: (06131) 2049115

(jg)

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