Komasaufen in der Karnevalszeit / Deutsche Kinderhilfe fordert massives Vorgehen gegen Einzelhändler und Gastronomen: Schluss mit dem Kuschelkurs!
(Berlin) - Der immer stärker werdende exzessive Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aber der von Kindern, ist die gesellschaftliche und politische Herausforderung. Ein Feld, in dem der Jugendschutz aber offenkundig versagt.
Die erschreckenden Zahlen, die die TK NRW am Samstag (14. Februar 2009) veröffentlicht hat, verdeutlichen einen extremen Anstieg der Fälle von exzessivem Alkoholkonsum bei Kindern. Ist von 2006 auf 2007 die Zahl von Klinikeinlieferungen schon um 20 Prozent gestiegen und kamen damit im Bundesschnitt 2007 knapp 4000 Kinder von 10 bis 14 Jahren in die Kliniken, bedeutet dieser Zuwachs alleine in NRW eine nicht mehr hinzunehmende Explosion dieses von der Politik sträflich vernachlässigten Problems. Alkoholvergiftungen führen bei Kindern in diesem Alter immer zu bleibenden Schäden!
Die Kommunen sind für die Überwachung des Jugendschutzes zuständig. Sie könnten den skrupellos und unverantwortlich handelnden Geschäftemachern in Gastronomie und Einzelhandel, die Alkohol an Kinder abgeben, das Handwerk legen. Mit flächendeckenden und regelmäßigen Kontrollen sowie dem Einsatz von jugendlichen Testkäufern (Niedersachsen macht dies vorbildlich) könnten die schwarzen Schafe identifiziert werden. Entgegen der bisherigen behördlichen Kuschelpraxis, erwischte Händler lediglich zu ermahnen oder allenfalls mit geringen Bußgeldern zu verwarnen, muss das Gewerbe- und Ordnungsrecht strikter und konsequent angewendet werden, denn Bußgelder bis 100.000 Euro sind auch heute schon möglich. Die Wiederholung muss den Entzug der Gewerbeerlaubnis nach sich ziehen.
Die Alkoholabgabe an Kinder muss zum absoluten "no go" in unserer Gesellschaft werden und entsprechend geächtet und sanktioniert werden - auch in den "tollen" Tagen.
Leider ist den Kommunen die Parkraumbewirtschaftung wichtiger als die Überwachung der Jugendschutzbestimmungen. Parksünder werden auch abends und an Wochenenden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Händler hingegen, die Alkohol an Kinder abgeben, haben dies nicht zu befürchten. Politessen haben für die Kommunen einen höheren Stellenwert als qualifizierte Jugendschutzkontrolleure in den Ordnungsbehörden.
Die Politik muss den Jugendschutz endlich ernst nehmen und die bestehenden Bestimmungen konsequent anwenden. Die dramatischen Zahlen von Alkoholvergiftungen verdeutlichen, dass es hier um den konkreten Schutz unserer Kinder vor schweren gesundheitlichen Schäden geht.
Österreich hat mit der Pflicht der Eltern, die Kosten für die Rettungseinsätze und für die medizinische Behandlung übernehmen zu müssen, beste Erfahrungen gemacht. Auch in Deutschland darf es nicht länger Aufgabe der Solidargemeinschaft der Versicherten sein, die offenkundige Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Eltern zu subventionieren. Kliniken müssen daher verpflichtet werden, die Fälle an das zuständige Jugendamt weiterzuleiten.
"Im Schnitt landen in Deutschland jedes Wochenende 140 Kinder unter 14 Jahren mit Alkoholvergiftungen in den Intensivstationen der Kliniken. Müssen erst noch mehr Kinder und Jugendliche, wie der 16 jährige Lukas in Berlin, der von einem Wirt zu Tode getrunken wurde, sterben, bevor die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden?", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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