Kommission muss Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anerkennen
(Berlin) - "Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und muss es bleiben. Patienten haben ein Recht darauf, nicht mehr von übermüdeten Ärzten behandelt zu werden. Daran darf auch die Europäische Kommission nicht mehr rütteln", erklärte am 22. September Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zu Bestrebungen der EU-Kommission, den Bereitschaftsdienst durch eine Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie (93/104) neu zu definieren. Es sei nicht zu akzeptieren, dass durch die beabsichtigte Unterscheidung in aktive und inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes die von Ärzten juristisch erstrittene Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit konterkariert werde.
Eine Aufweichung der Arbeitszeitregeln hätte auch dramatische Auswirkungen auf die Nachwuchsentwicklung in der Ärzteschaft. Der vor allem im Osten Deutschlands feststellbare Ärztemangel hänge auch damit zusammen, dass die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern lange Zeit eine abschreckende Wirkung hatten. "Wer jetzt das Rad zurückdreht, wird die Probleme in der ärztlichen Versorgung weiter verschärfen", warnte der Ärztepräsident.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2003 hat in Deutschland dazu geführt, dass in dem neuen Arbeitszeitgesetz ab 1. Januar 2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anerkannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung wurde der dringend notwendige Arbeitsschutz im Sinne der Ärztinnen und Ärzte aber auch im Interesse der Patienten verbessert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Telefon: 030/4004560, Telefax: 030/
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