Pressemitteilung | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
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Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit

(Berlin) - Anlässlich der vom Europäischen Parlament am 18. Juni 2026 verabschiedeten Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die AöW vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Wasserwirtschaft.

„Die Resolution ist rechtlich nicht bindend. Sie setzt aber politische Signale, die vor Ort Fragen aufwerfen und neue Unsicherheiten schaffen“, erklärte Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW. „Kommunen und Abwasserbetriebe bereiten sich seit Inkrafttreten der Richtlinie auf die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe vor. Dafür sind langfristige Investitionsentscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“

AöW-Präsidentin Ehrensberger begrüßte, dass das Europäische Parlament die Umweltziele der Kommunalabwasserrichtlinie, die Notwendigkeit der vierten Reinigungsstufe und das Verursacherprinzip grundsätzlich bestätigt hat. Kritisch seien jedoch Forderungen nach einer erneuten Folgenabschätzung und einer vorübergehenden Aussetzung zentraler Regelungen zur Herstellerverantwortung.

„Die Diskussion darf nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen verzögert oder die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe infrage gestellt wird. Die öffentliche Wasserwirtschaft und die Kommunen benötigen Klarheit darüber, wie die Herstellerverantwortung konkret umgesetzt wird“, so Ehrensberger.

„Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die finanziellen Belastungen bis zur ersten Evaluierung im Jahr 2033 nach der eigenen Einschätzung der Kommission gering ausfallen werden. Hinzu kommt, dass die Richtlinie bereits heute erhebliche Spielräume für die Ausgestaltung und Anpassung der erweiterten Herstellerverantwortung vorsieht. Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen Anlass, noch vor der vollständigen Umsetzung der Richtlinie erneut eine Folgenabschätzung vorzunehmen.“ erklärte Ehrensberger ergänzend.

Die AöW appelliert daher an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung aus der Kommunalabwasserrichtlinie zügig voranzubringen. Die Finanzierung der weitergehenden Abwasserbehandlung müsse entsprechend dem Verursacherprinzip erfolgen und dürfe nicht auf Gebührenzahlende und Kommunen verlagert werden.

Mit Blick auf den bevorstehenden UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni betonte AöW-Präsidentin Ehrensberger die besondere Rolle der Kommunen und öffentlichen Unternehmen in der Wasserwirtschaft: „Kommunen und öffentliche Unternehmen in der Wasserwirtschaft sichern jeden Tag die Daseinsvorsorge für Millionen Menschen. Sie gewährleisten eine sichere öffentliche Wasserversorgung, eine funktionierende Abwasserentsorgung und leisten einen zentralen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gerade angesichts der vielfältigen Herausforderungen – von Klimaanpassung über Investitionsbedarf bis hin zu steigenden Anforderungen – dürfen sie nicht mit zusätzlichen Unsicherheiten allein gelassen werden.“

Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand und die Kommunen seien verlässliche Partner bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Dafür brauche es jedoch auch politische Verlässlichkeit und eine konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen europäischen Regelungen.

„Wer saubere Gewässer und eine leistungsfähige Wasserwirtschaft will, muss auch für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen. Jetzt kommt es darauf an, die Umsetzung der Richtlinie voranzubringen und Planungssicherheit für die kommunale Daseinsvorsorge zu schaffen“, so Ehrensberger abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Durmus Ünlü, stellv. Geschäftsführer(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 91, 10115 Berlin, Telefon: 030 39743606

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