Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunales Ehrenamt erhalten

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt Gesetzesinitiativen auf Landes- und Bundesebene, die die Freistellung ehrenamtlich Tätiger von der Sozialabgabenpflicht zum Ziel haben.

„Es ist dringend geboten, dass vom Gesetzgeber im Sinne der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements klargestellt wird, dass eine Sozialversicherungspflicht für das Ehrenamt nicht gilt", forderte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Erster Bürgermeister Heribert Thallmair anlässlich der Präsidiumssitzung des DStGB in Bingen.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich in Umsetzung des sogenannten „630-DM-Gesetzes" darüber verständigt, dass bei den Tätigkeiten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, Stadträte, Ortsvorsteher, aber auch von Stadtbrandinspektoren, Wehrführern von Freiwilligen Feuerwehren eine Sozialversicherungspflicht vorliege.

Zwischenzeitlich sind von den Sozialversicherungsträgern Bescheide an ehrenamtlich Tätige ergangen. Dieses führt bei den Betroffenen zu großem Unmut. Auf der einen Seite wird in Sonntagsreden immer wieder die Notwendigkeit des ehrenamtlichen Engagements betont, auf der anderen Seite werden die Betroffenen aber durch derartige Vorschriften verärgert. In einigen Fällen haben Feuerwehrführungskräfte ihr Amt sogar schon niedergelegt.

Das ehrenamtliche Engagement muss von Sozialabgaben verschont bleiben, forderte Thallmair. Der DStGB unterstützt deshalb alle Initiativen, die auf eine Freistellung der Ehrenamtlichen von der Sozialabgabenpflicht abzielen.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Marienstr. 6, 12207 Berlin, Tel: (030) 773 07 225, Fax: (030) 773 07 200; Quelle: DStGB

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