Pressemitteilung | (BGL) Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

Kompensationsmaßnahmen in Grüne Infrastruktur rechtlich möglich

(Bad Honnef) - Die Entwicklung und der Erhalt urbaner Grünflächen werden aufgrund der zunehmenden Urbanisierung immer wichtiger. Angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen und des damit verbundenen Investitionsstaus in urbanes Grün fordert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) neue und moderne Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliches Grün konsequenter anzuwenden. "Dass es durchaus Ideen und Vorschläge für intelligente Finanzierungskonzepte gibt, haben wir in unserer Studie "Innovative Finanzierungsmodelle für öffentliches Grün" aufgezeigt", erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann Kurth. Eine bisher wenig genutzte Finanzierungsmöglichkeit stellen z.B. die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in der freien Landschaft dar, bei der Kommunen den Verursacher eines Umweltschadens zur Verantwortung heranziehen können, indem der verursachte Schaden z.B. durch die Neuanlage oder Aufwertung von Grünflächen in der Stadt kompensiert wird.


Dass diese Form der Investition in Grüne Infrastruktur rechtlich zulässig ist, zeigt die Ausarbeitung der Juristin Maria Geismann von der Universität Bonn. Die Rechtsanwältin untersuchte, ob Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete kompensiert werden können. Das Ergebnis zeigt, dass die Entwicklung, Aufwertung oder Pflege grüner Infrastruktur innerhalb der Städte und Gemeinden als Kompensations-maßnahmen rechtlich möglich sind und sowohl von der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches wie auch des Baugesetzbuches umfasst werden. Kommunen können somit Angebotsplanungen erarbeiten, die Flächen in besiedelten Bereichen bereits als Kompensationsflächen auszeichnen und damit öffentliches Grün als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme den Bauträgern und Investoren bzw. den planenden Behörden anbieten. "Selbstverständlich müssen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fachlich geprüft werden. Aber das Beispiel der Kompensationsmaßnahme zeigt, dass den Kommunen intelligente Finanzierungsmöglichkeiten für öffentliches Grün zur Verfügung stehen - sie müssen nur genutzt werden. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass diese rechtliche Möglichkeit auch bei der derzeitigen Ausarbeitung der Bundeskompensationsverordnung aufgegriffen wird", so Kurth.

Der Aufsatz von Rechtsanwältin Maria Geismann ist downloadbar unter:
www.galabau.de/eingriffsregelung-geismann.pdfx

Die Studie "Innovative Finanzierungsmodelle für öffentliches Grün" ist downloadbar unter:
www.galabau.de/finanzierungsbroschuere-www.pdfx

Quelle und Kontaktadresse:
BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Pressestelle Alexander-von-Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 7707-0, Fax: (02224) 7707-77

(sy)

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