Pressemitteilung | k.A.

Kompromiss im Vermittlungsausschuss / Bewährungsprobe für das Energiewirtschaftsgesetz

(Berlin) - Trotz erheblicher Kritik an Einzelheiten der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Stromwirtschaft erleichtert: "Die Hängepartie wird vor der Sommerpause beendet. Die Bewährungsprobe für das Gesetz und die Bundesnetzagentur kann endlich beginnen", erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin.

Der politische Kompromiss habe zwar etliche Schwächen. Er bringe aber andererseits Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen im Strommarkt. Meller: "Die Stromwirtschaft steht vor milliardenschweren Investitionen. Sie braucht dafür endlich Planungs- und Rechtssicherheit." Die Stromunternehmen wollen sich deshalb auch aktiv einbringen bei der innerhalb eines Jahres geplanten Entwicklung eines Systems zur Anreizregulierung. "Es kommt nun darauf an, mit der geplanten Rechtversordnung für alle Beteiligten einen praxisorientierten Handlungsrahmen abzustecken."

Kritik übt die Stromwirtschaft an den Abstrichen bei der Substanzerhaltung: "Die Finanzkraft der Stromunternehmen wird dadurch geschwächt, dass bei der Kalkulation der Netzentgelte die Körperschaftssteuer künftig nicht mehr berücksichtigt wird", kritisierte Meller. Die Branche müsse verstärkt auf Kooperationen und Rationalisierung setzen. Eine neue Konzentrationswelle sei nicht auszuschließen. "Eine Fülle von Berichtspflichten sowie die Vorabgenehmigung aller Netzentgelte der rund 900 Stromnetzbetreiber wird die Kosten treiben", betonte Meller. Kleine und mittlere Unternehmen würden durch bürokratische Auflagen, die teilweise über die EU-Vorgaben hinausgehen, überdurchschnittlich belastet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/726147-0, Telefax: 030/726147-140

NEWS TEILEN: