Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
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Konferenz zum Hilfsmittelverzeichnis (HMV): „Gesetzliche Klarstellungen erforderlich“

(Berlin) - Gesetzliche Klarstellungen zum Hilfsmittelverzeichnis (HMV) kündigte Prof. Hans-Georg Will vom Bundesgesundheitsministerium auf der MedInform-Konferenz „Hilfsmittelverzeichnis auf dem Prüfstand - Bürokratische Hürde oder sinnvolles Steuerungsinstrument?“ am 26. April 2006 in Bonn an. Nach Ansicht Wills werfen die Überschneidungen mit dem Medizinprodukterecht Probleme auf. „Grundsätzlich dürfen Nachweise, die für die Erlangung des CE-Zeichens erforderlich sind, von den Krankenkassen nicht nochmals systematisch verlangt werden“, so der Ministeriumsexperte. Die gesetzgeberischen Überlegungen gehen in Richtung „konkretisierende gesetzliche Vorgaben zur Aufnahme von Produkten in das HMV“. Dabei sollten zu fordernde und nicht zu fordernde Prüfungen und Nachweise festgeschrieben werden. Die Frist für die Aufnahme neuer Produkte könnte auf drei Monate verkürzt werden. Des Weiteren sollte die Bedeutung des HMV gesetzlich klargestellt werden. „Radikale Änderungen“ seien nach derzeitigem Diskussionsstand aber nicht zu erwarten. Die Veranstaltung gab den rund 60 Teilnehmern einen Überblick zur aktuellen Bedeutung und zur künftigen Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) im Hilfsmittelmarkt. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Die Vertreter der Hersteller und Leistungserbringer sprachen sich für eine Klarstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das HMV und für eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe, in ihrer Funktion gleichartige und gleichwertige Produkte in einer Produktgruppe zusammenzufassen, aus. Dazu gehöre auch eine Klarstellung der Begrifflichkeiten, vor allem des geforderten „therapeutischen Nutzens“, sowie die notwendige Angleichung der Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt betonte das gemeinsame Ziel, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten bei einer angemessenen Vergütung zu sichern. Dabei habe sich die Zusammenarbeit und der Dialog mit den Krankenkassen in letzter Zeit auf der Spitzenebene erheblich verbessert. Probleme gebe es stellenweise noch mit „anderen Bräuchen“ von Krankenkassen vor Ort.

Carla Grienberger vom IKK-Bundesverband bestätigte, dass sich die Kontakte zur Industrie verbessert haben. „Die Anträge zum HMV sind gut strukturiert. Problemfälle sind die Ausnahme.“ Die Dauer der Aufnahmeverfahren sei deutlich kürzer als vermutet. Probleme mit der Zielvorgabe von sechs Monaten gebe es nur bei unzureichenden oder unvollständigen Unterlagen der Antragssteller sowie bei den offenen Produktgruppen. Die IKK-Expertin: „Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, schaffen wir es im Schnitt innerhalb von zwei bis drei Monaten.“ Auch die Kassen wünschten sich vom Gesetzgeber „eine rechtssichere Ausgestaltung der Verfahren zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis und der Festlegung von Standards“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

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