Krankengeld für Rundfunkfreie muss bleiben
(Berlin) - Das Krankengeld für die so genannten unständig Beschäftigten im Rundfunk muss auch über den 1. Januar 2009 hinaus erhalten bleiben. Diesen Appell richtete der Deutsche Journalisten-Verband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten sollten einen entsprechenden Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit kurzfristig passieren lassen, forderte der DJV.
Nach der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Gesundheitsreform stand zunächst zu befürchten, dass die freien Journalistinnen und Journalisten an Rundfunkanstalten das Krankengeld mit Hilfe von Wahltarifen selbst versichern müssten. "Das hätte zu Einschränkungen im Versicherungsschutz vieler Freien geführt", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Nach einem Gespräch mit dem DJV Anfang Dezember regte das Gesundheitsministerium gegenüber der Regierungskoalition an, den unständig Beschäftigten Krankengeld vom ersten Tag an zu bezahlen, wenn sie den einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent entrichten. Der DJV-Vorsitzende bezeichnete den Vorschlag des Ministeriums eine "vernünftige Lösung für die Freien". Es sei nun an den Regierungsfraktionen, "kurzfristig den Weg frei zu machen für diese notwendige und spürbare Verbesserung".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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