Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Kritik am „Zweiten Korb“ nicht ausgeräumt

(Berlin) - „Die erhofften Änderungen blieben aus, auch die überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs wird den Vergütungsansprüchen von Journalisten und sonstigen Urhebern nicht gerecht“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am 21. Januar den Referenten-Entwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“). Das Ministerium hatte Mitte Januar Eckpunkte einer überarbeiteten Fassung des aus dem September 2004 stammenden Entwurfs veröffentlicht. Nach Meinung Konkens trügen diese der deutlichen Kritik des DJV der letzten Monate an den angestrebten Änderungen nur unzureichend Rechnung.

Bereits im November hatte der DJV in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der eigentliche Zweck des Urheberrechts, Urhebern den gerechten Lohn für ihre schöpferischen Leistungen zu sichern, im Entwurf des Justizministeriums vernachlässigt wird. „Die Industrie wäre nach dem Willen des Ministeriums der Gewinner des neuen Gesetzes“, sagte Konken. So sehe der Entwurf beispielsweise weiterhin vor, dass der Verkauf von Geräten wie Computern und Speichermedien wie CD-Roms, die für Privatkopien genutzt werden, durch die Urhebervergütung nicht beeinträchtigt werden soll. Die vorgesehene Abgabe der Verwerter und Gerätehersteller dürfe also nicht zu hoch ausfallen. Konken: „Journalisten leben davon, dass die Nutzung Ihrer Beiträge angemessen bezahlt wird. Es ist vollkommen unverständlich, dass insbesondere freie Journalisten deutliche Einbußen hinnehmen sollen, während auf der anderen Seite die Industrie durch die stetige Zunahme an Privatkopien und die im Entwurf vorgesehene Regelung, eine geringere Urheberabgabe zahlen zu müssen, doppelt profitiert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: 030/7262792-0, Telefax: 030/7262792-13

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