Pressemitteilung | Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) - Bundesgeschäftsstelle

Kritik an der beabsichtigten Senkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld

(Frankfurt am Main) - Familienministerin Paus senkt auf Druck des Bundesfinanzministeriums beim Elterngeld die Einkommensgrenze für Geburten ab dem 01.01.2024 auf 150.000 Euro gleichermaßen für Getrennterziehende und Elternpaare und bremst nach der Einführung von Einkommensgrenzen im Jahr 2011 damit nicht nur den Sinn des Elterngeldgesetzes, nämlich - neben der Förderung des Kindeswohls - die Stärkung der Mütter, die auch im Elterngeldbezug finanziell eigenständig bleiben sollten, weiter aus. Vor allem aber bedeutet die weitere Senkung der Einkommensgrenze weniger Papa für die allermeisten Kinder.

In erster Linie, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen zu gewährleisten, aber auch um die häusliche Carearbeit partnerschaftlich auf beide Elternteile zu verteilen, wurde im Jahr 2006 das Elterngeld eingeführt, und zwar ohne Einkommensgrenzen! Auch wirtschaftlich gut gestellte Familien sollten an der modernen Familienpolitik der seinerzeitigen Bundesregierung partizipieren. Einen ersten Schritt weg vom Ziel, partnerschaftlich lebende Familien und paritätisch von beiden Elternteilen betreuten Kindern zu fördern, erfolgte im Jahr 2011, als en passant Einkommensgrenzen für Getrennterziehende Höhe von 250.000 Euro und für Paare in Höhe von 500.000 Euro eingeführt wurden.

"Der Väteraufbruch für Kinder e.V. sah in der Einführung des Elterngeldgesetzes vor 17 Jahren einen ersten Schritt des Gesetzgebers, die verstaubte und nicht mehr zeitgemäße elterliche Rollenverteilung der 1950er Jahre aufzugeben, und Eltern die monetären Möglichkeiten zu geben, ihre Kinder durch beide Elternteile paritätisch zu betreuen sowie Vätern somit die Last von den Schultern zu nehmen, sich nur für das Familieneinkommen aufreiben zu müssen, sich nicht aber auch um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder kümmern zu können", so Bundesvorstandsmitglied Marcus Gnau.

"Dass die mindeste Väterzeit nur zwei Monate andauerte, war uns immer ein Dorn im Auge. Denn dadurch wurde den Arbeitgebern suggeriert, dass Väter für die Übernahme von Erziehungsarbeit weniger wichtig seien, was wiederum - und das bis heute - in der freien Wirtschaft häufig zu einem Karriereknick für Väter führen kann, wenn auf Väterzeit bestanden wird. Dass anstatt einer Ausweitung der Väterzeit auf mindestens 50 Prozent die unsägliche Einkommensgrenze auf 150.000 Euro Jahreseinkommen begrenzt werden soll, wäre ein Rückschritt nicht nur in längst überwunden geglaubte patriarchale Familienstrukturen, sondern verwehrt Kindern in gut situierten Familien wertvolle Zeit mit ihren Vätern", so Gnau weiter. "Daher fordert der Väteraufbruch für Kinder e.V. nicht die Absenkung der Einkommensgrenzen, sondern deren ersatzlose Abschaffung und die Ausweitung der Väterzeit auf mindestens 50 Prozent der gesetzlichen Elternzeit!"

Quelle und Kontaktadresse:
Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) - Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Herzogstr. 1a, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 13 39 62 90, Fax: (0321) 21 42 53 72

(mw)

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