Kurzmeldung: Steuersenkungsgesetz erster Schritt - Nachbesserung muss Gesetz werden / DIHT zum Bundesratsbeschluss
(Berlin) - Das Steuersenkungsgesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zu weiteren dringend notwendigen Strukturreformen in Deutschland. Die Halbierung des Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben muss rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt werden, um die Unsicherheit der mittelständischen Unternehmen zu beseitigen. Die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent ist zwar eine Verbesserung, bringt aber nicht die notwendige Entlastung für den Mittelstand und für die Leistungsträger in Wirtschaft und Gesellschaft.
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