Kurzmeldung: Teilzeitarbeit auch in Kleinbetrieben
(Berlin) - Gegen die Einführung eines Schwellenwertes bei dem geplanten Rechtsanspruch auf Teilzeit hat sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Donnerstag in Berlin ausgesprochen. Sie wandte sich damit gegen Bestrebungen des Wirtschaftsministeriums, den Anspruch auf Teilzeit erst ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich zu verankern. Wenn man dies Beschäftigten in kleinen Betrieben verweigert, wäre das eine unzumutbare Ungleichbehandlung, erklärte die DGB-Vize. Zudem gebe es Branchen, in denen sowohl in Klein-, als auch in Großbetrieben bei bestimmten Tätigkeiten fast ausschließlich Teilzeit gearbeitet würde. Dies gelte beispielsweise im Handel und in Dienstleitungsbetrieben. Wenn Kleinbetriebe Teilzeit anböten, nutzten sie dies sehr viel häufiger als große Betriebe.
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